Datum: 29.11.2022
Veranstaltungsort:
BFW virtuell
Referentin: Christin Schleehahn

Christin Schleehahn
Jahn Hettler Rechtsanwälte PartG mbB

Standort Frankfurt a. M.
T +49 69 9897278-31
F +49 69 9897278-99
schleehahn@jahnhettler.de

Ziel des Seminars:

Das Thema Verjährung hat für den Bauträger unterschiedliche Konsequenzen. „Spätestens nach 10 Jahren ist der Bauträger aus dem Schneider“ lautete der Titel zu einem Urteil des OLG Köln, das feststellte, dass der Erfüllungsanspruch verjährt sei und der WEG keine Ansprüche zustehen. Aufatmen bei allen Bauträgern! Umgekehrt dürfte die Reaktion der Bauträger auf ein Urteil des Landgerichts Berlin ausgefallen sein. Dort wurde die Klage eines Bauträgers abgewiesen, weil der Kaufpreisanspruch des Bauträgers schon nach drei und nicht erst nach zehn Jahren verjährt. Beide Urteile zeigen: die Erhebung der Einrede der Verjährung ist eine denkbar einfache Möglichkeit sich gegen Forderungen zu verteidigen. Das Spiegelbild der erfolgreichen Verteidigung gegen Ansprüche ist jedoch der Anspruchsverlust auf der anderen Seite. Wichtig ist die Kenntnis der Ansprüche und ein klares unternehmerisches Verjährungsmanagement. Mit Rechtskenntnis und Organisationsstruktur verhindern sie, dass Ansprüche des Bauträgers – seien es Gewährleistungsansprüche oder Kaufpreisansprüche – unbemerkt verjähren und dann schlichtweg nicht mehr erfolgreich geltend gemacht werden können. Verjährte Ansprüche können die Wirtschaftlichkeit eines ganzen Projektes infrage stellen. Dies gilt es zu verhindern.

Schwerpunkte des Seminars sind:

Die wichtigsten Verjährungsfristen im Überblick
– Beginn – Dauer – und Ende der Verjährung
– Hemmung und Neubeginn der Verjährung
– Verjährung und unwirksame Abnahmeklauseln
– Vertragliche Vereinbarung zur Verjährungsfrist
– Tipps für den praktischen Umgang

Veranstalter:

BFW – Landesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen Baden-Württemberg e. V.

Hospitalstr. 35
70174 Stuttgart

T +49 711 870380-0
F +49 711 870380-29

info@bfw-bw.de
www.bfw-bw.de

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