Datum: 22.03.2022
Uhrzeit: 14 – 16 Uhr
Veranstaltungsort: online
Referenten: Sebastian Eufinger und Pascal Zepezauer

Christin Schleehahn
Jahn Hettler Rechtsanwälte PartG mbB

Standort Frankfurt a. M.
T +49 69 9897278-00
F +49 69 9897278-99
schleehahn@jahnhettler.de

Die Gründe für eine verspätete Fertigstellung können grundverschieden sein. Manchmal sind es Sonderwünsche des Erwerbes, die Bauzeitenverlängerungen verursachen und vom Erwerber zu verantworten sind. Aber auch nicht auskömmliche Termine, eine mangelhafte Planung, mangelhafte Ausführungsleistungen oder andere Unwägbarkeiten beim Bauen können zu Verzögerungen führen.

Das Seminar stellt anhand zahlreicher Beispiele die verschiedenen praxisrelevanten Konstellationen dar, mit denen der Bauträger „von oben“ und „von unten“ konfrontiert wird und wie er gegebenenfalls selbst Ansprüche, insbesondere gegen die am Bau beteiligten Handwerker durchsetzen kann.

Ziel des Seminars ist es daher, den Teilnehmern einen Überblick über die gesetzlichen Voraussetzungen des Verzugs und die in Betracht kommenden Schadensersatzansprüche und weitere Rechte zu geben.

Neben möglichen Verzugsschäden der Erwerber sollen Ansprüche der Handwerker und eigene Ansprüche des Bauträgers dargestellt und Wege aufgezeigt werden, ob und wie sich dieser gegebenenfalls schadlos halten kann.

Inhalte des Seminars im Überblick:

Grundlagen zum Verzug
– Fälligkeit
– Mahnung
– Vertreten müssen

Der Anspruch des Erwerbes
– Verlängerung und Überschreitung des Fertigstellungstermins
– Mietausfallschaden, Mietschaden, Finanzierungskosten, Nutzungsausfallentschädigung usw.
– Rücktritt und Vertragsaufhebung

Veranstalter:

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