
Bauträgerrecht
Wir gehören zu den in Deutschland führenden Experten im Bereich Bauträgerrecht. Dementsprechend beraten alle Berufsträger unserer Kanzlei „alle Seiten“ von Bauträgervorhaben und vertreten – neben den „klassischen Baubeteiligten“ – laufend Projektentwickler, Bauträger, Investoren, Verwalter, Wohnungseigentümergemeinschaften und Erwerber außergerichtlich und gerichtlich.
Auch im Bauträgerrecht stehe wir für eine ausgezeichnete juristische Beratung und Vertretung:
- Beratung aller Beteiligten auf allen Ebenen (Bauträger, Nachunternehmer, Architekt, Erwerber, Bank, Notar, Bauamt)
- Hohe Beratungstiefe durch Qualifikation, Spezialisierung und Erfahrung
- Kanzlei-Team ausgewiesener Spezialisten auch in angrenzenden Rechtsgebieten
- Projektbegleitende Rechtsberatung für Vorhaben sowohl im In- als auch im Ausland
- Zusammenarbeit mit einigen der besten Bausachverständigen und baubetrieblichen Sachverständigen in Deutschland
- Persönliche Mandatsvertretung – keine wechselnden Ansprechpartner
Unsere Expertise und jahrelange Erfahrung im Bauträgerrecht deckt nicht nur die typischen Probleme bei klassischen MaBV-Mehrfamilienhaus- oder Vermietungsprojekten, sondern auch die Besonderheiten beim Bau von Seniorenresidenzen (unter anderem barrierefreies Bauen), Studentenwohnheimen (Mikro-Appartements), denkmalgeschützten Gebäuden, Bauen im Bestand, gemischt genutzten Objekten, typischen Mietobjekten (Investorenlösungen) und so weiter ab.
Das Problem der Abnahme des Gemeinschaftseigentums bei großen WEG haben wir vertraglich schon vor Jahren in Form des „Jahn’schen Abnahmemodells“ gelöst. Das Gleiche gilt für die (vermeidbaren) Streitigkeiten mit WEG und/oder Erwerbern um die 6. und 7. Rate und die Rückgabe der Bürgschaft nach § 650m Abs. 2 BGB. Wir bieten zudem Lösungen für den Nachzüglererwerb.
Wir beraten im Bauträgerrecht ebenfalls umfassend zum neuen Vertragstyp des Verbraucherbauvertrags (und wie man andere Gestaltungsformen in Anspruch nehmen kann) und zu Fertighausverträgen in verschiedensten Ausprägungen (mit und ohne Keller/Bodenplatte, Teilausbau, Vollausbau, Ausbausatz etc.).
Leistungen
Unsere Leistungen im Bauträgerrecht:
Beratung aller Baubeteiligten auf allen Ebenen (Bauträger, Nachunternehmer, Architekt, Erwerber, Bank, Notar, Bauamt)
Grundstückskaufverträge; Maklerverträge; Verbraucherbauvertrag
Fertighausvertrag (in allen Formen)
Verhandlung, Gestaltung und Überprüfung von Bauträger- und Baubetreuungsverträgen
Verhandlung, Gestaltung und Überprüfung von Baubeschreibung und Prospekten
Gestaltung und Überprüfung von Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung
Neues Bauvertragsrecht
Strukturierung der Immobilienfinanzierung
Planungs-, vergabe- und baubegleitende Rechtsberatung; juristische Projektsteuerung
Fälligkeit von Raten
Bezugsfertigkeit und vollständige Fertigstellung
Sicherheit nach § 650m Abs. 2 (früher § 632a-Sicherheit)
Abnahme von Sonder- und Gemeinschaftseigentum
Durchsetzung 6. und 7. Rate
(Wohnungs-) Übergabe
Verzug, Vertragsstrafe, Haftungsbeschränkungsklauseln
Mängel am Sonder- und Gemeinschaftseigentum (einschließlich Spezialthemen wie Baulärm, Brandschutz, GaVO, Denkmalschutz usw.) und Zurückbehaltungsrechte
Freistellungserklärung
Vormerkung und Grundschuldlöschung
Eigentumsumschreibung
Stecken gebliebenes Bauvorhaben und Insolvenz des Bauträgers
Notarhaftung
Geschäftsführerhaftung
Haftung nach dem BauFordSiG
Beratung beim Verkauf der Immobilie
Sonderwünsche des Erwerbers
Prozessführung, Streitschlichtung und Konfliktmanagement
Muster, Dokumentations- und Arbeitshilfen
Schulungen und Seminare
Ihre Ansprechpartner
Dr. Maximilian R. Jahn
Standort Frankfurt a. M.
T +49 69 9897278-00
F +49 69 9897278-99
jahn@jahnhettler.de
Dr.-Ing. Steffen Hettler (M.Sc.)
Standort München
T +49 89 5880856-00
F +49 89 5880856-99
hettler@jahnhettler.de