Bauvertrag in Frankfurt erstellen, prüfen, verhandeln lassen: Vertragsgestaltung

Ob Neubau, Renovierung oder die komplette Neugestaltung der Außenanlage – ein Bauvertrag ist die Grundlage jedes Bauprojekts. Sichern Sie sich bei der Gestaltung, Überprüfung oder Verhandlung von Bau- und Werkverträgen rechtlich ab, indem Sie unsere spezialisierten Anwälte am Standort Frankfurt hinzuziehen.

Bei allen Bauvorhaben in Frankfurt stellt sich die Frage, welche Regelungen einem Bauvertrag zugrunde gelegt werden. Bei privaten/gewerblichen Bauherren in Frankfurt oder im Rest der Republik kommt meist ein Werkvertrag oder Bauvertrag nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zur Anwendung. Oft wird auch ein Bauvertrag unter Einbeziehung der Regelungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) abgeschlossen. In Frankfurt oder an unseren anderen Standorten beraten wir Sie gerne bedarfsgerecht zu den beiden Vertragstypen.

Für öffentliche Auftraggeber ist hingegen die Verwendung eines VOB-Vertrags ab bestimmten Schwellenwerten verbindlich.

Wir unterstützen Sie im Erstellen, Prüfen und Verhandeln dieser Verträge:

  • BGB-Bauvertrag
  • VOB-Vertrag

Lassen Sie sich von uns in Frankfurt detailliert zu den Vor- und Nachteilen eines BGB- und eines VOB-Bauvertrags in Bezug auf Ihr Bauvorhaben in Frankfurt beraten.

Wenn Sie einen Werkvertrag oder Bauvertrag in Frankfurt gestalten, verhandeln oder überprüfen lassen wollen, stellen wir Ihnen unser Know-how als Anwalt für Bau- und Werkvertragsrecht zur Verfügung. Gerne erläutern wir Ihnen die Unterschiede zwischen einem BGB-Bauvertrag mit oder ohne Einbeziehung der VOB/B im Rahmen eines persönlichen Beratungsgesprächs in Frankfurt. Dabei werfen wir einen genauen Blick auf Ihr konkretes Vorhaben und gehen mit Ihnen das Für und Wider der beiden Optionen durch. Am Ende entsteht ein Werkvertrag oder Bauvertrag, der exakt auf Ihr Projekt zugeschnitten ist und Ihnen den maximal erreichbaren Grad an Rechtssicherheit bietet.

Übrigens: In Frankfurt sind wir auch Ansprechpartner für die Gestaltung besonderer Vertragstypen.

Darüber hinaus begleiten wir Sie auf Wunsch mit der planungs- und baubegleitenden Rechtsberatung durch jede Phase Ihres Bauvorhabens und übernehmen in dem Zusammenhang auch gerne die Rolle als juristischer Projektsteuerer.

Private / gewerbliche Auftraggeber in Frankfurt haben grundsätzlich die Wahl, ob Sie einen BGB-Bauvertrag mit maßgeschneiderten vertraglichen Regelungen wählen oder einen Werkvertrag oder Bauvertrag durch Vertragsbedingungen der VOB/B erweitern.

Ein BGB- und VOB-Bauvertrag unterscheiden sich in wesentlichen Regelungen, z. B. beim Umgang mit Nachunternehmern, Behinderungen oder Sicherheiten.

Sie wollen unsere fachanwaltliche Unterstützung nicht nur bei der Gestaltung eines BGB-Bauvertrags in Frankfurt? Interessieren Sie sich außerdem für das Risiko-, Claim-, Anti-Claim- und Nachtragsmanagement sowie die Mängel- und Gewährleistungsverfolgung? Wir beraten Sie gerne in Frankfurt oder an einem unserer anderen Standorte.

Für öffentliche Auftraggeber ist die Anwendung der VOB/B ab bestimmten Schwellenwerten bei Werkverträgen verbindlich. Als allgemeine Geschäftsbedingung kann der VOB-Vertrag durch Besondere Vertragsbedingungen (BVB), die wir gerne für Sie an unserem Standort in Frankfurt erstellen, ergänzt werden.

Möchten Sie mehr über unsere Kanzlei und unsere Leistungen erfahren? Dann nehmen Sie noch heute unverbindlich Kontakt zu uns auf und wir verraten Ihnen, warum JAHN HETTLER die richtige Kanzlei für rechtliche Anliegen im Bau- und Werkvertragsrecht ist.

Leistungen

Abgesehen von der Vertragsgestaltung sind dies weitere Kompetenzen unserer Kanzlei:

  • Anlagenbau

  • Bau- und Werkvertragsrecht

  • Architekten- und Ingenieurrecht

  • Asset-, Property- und Facility-Management sowie Mietrecht

  • Grundstücks-, WEG- und Nachbarschaftsrecht

  • ESG in der Bau- und Immobilienwirtschaft

  • Öffentliches Bau- und Planungsrecht

  • Projektentwicklung

  • Prozessführung und Schiedsrichtung

  • Vergaberechte

  • Spezialthemen und Baunebenrechte

Ihre Ansprechpartner

Dr. Maximilian R. Jahn

Standort Frankfurt a. M.

T +49 69 9897278-00
F +49 69 9897278-99
jahn@jahnhettler.de

Dr.-Ing. Steffen Hettler (M.Sc.)

Standort München

T +49 89 5880856-00
F +49 89 5880856-99
hettler@jahnhettler.de