Anlagenbau

Wir beraten Anlagen- und Maschinenbauer aus verschiedensten Industriezweigen, z. B. Automobilzulieferer, Glashersteller, Biogas-, Photovoltaik- und Windkraftanlagen bei Erstellung, Verhandlung und Umsetzung und Gewährleistung von Anlagenbauverträgen – gleichgültig, ob sie allein nach deutschem Recht geschlossen werden oder auf internationalen Vertragsmustern und -bedingungen wie FIDIC beruhen.

Der Auftragnehmer hat unabhängig vom rechtlichen Regime in der Regel eine komplexe und nur funktional beschriebene Planungsaufgabe zu bewältigen, bei der die Beschreibung des von ihm geschuldeten Erfolgs und der zu erreichenden Anlagenparameter sowie die Rechtsfolgen bei Verfehlung oder Unterschreitung dieser Parameter besonders wichtig sind. Während der Vertragsabwicklung steht die Absicherung der Vorauszahlungen des Auftraggebers und die Kontrolle des Werkerfolgs unter Realbedingungen im Mittelpunkt. Letzteres erfordert in der Regel ein zeitlich gestrecktes Kontroll- und Abnahmeprozedere mit z. B. Fortschrittskontrolle, Vorabnahme, Leistungsfahrt, Probebetrieb, Monitoring, Inbetriebnahme und Abnahme.

Gerade bei Projekten im Ausland oder Auftragnehmern aus dem Ausland ist es wichtig, ein ausgewogenes und funktionierendes Regime aus Zahlungen und Sicherheiten zu verhandeln. Der Auftraggeber hat daneben ein grundlegendes Interesse, dass ihm auch Jahre später noch Ersatzteile und Service für die individuell für ihn gefertigte Anlage zur Verfügung stehen und seine Mitarbeiter regelmäßig an der Anlage geschult werden. Betreiber-, Service- und Wartungsverträge sind daher oft mit zu vereinbaren. Demgegenüber ist der Auftragnehmer mit dem Risiko enormer Schäden durch Produktionsausfälle beim Auftraggeber konfrontiert. Daher sind oftmals individuelle Lösungen zur Haftung für Mangelfolgeschäden und Versicherungsaspekte zu entwickeln.

Daneben stellen sich letztlich alle „typischen“ baurechtlichen Themen im Zusammenhang mit Kosten, Qualität und Terminen: Behinderungsanzeige, Bedenkenanmeldung, gestörter Bauablauf, Mängel, Vertragsstrafe, Gewährleistung, usw. Hier kommt uns unsere Erfahrung und Know-how aus der jahrelangen Erfahrung in der Beratung von Großprojekten im Rahmen des Claim- und Anti-Claimmanagements zugute.

Leistungen

  • Anlagenbau-, Maschinen-, Liefer- und Kaufverträge

  • Betreiber-, Service-, Wartungs- und Softwareverträge

  • Baubegleitende Projektberatung und juristische Projektsteuerung auf allen Ebenen

  • Juristisches Risiko-, Claim- und Anti-Claim sowie Nachtragsmanagement

  • Ansprüche aus gestörtem Bauablauf; Bauzeitclaims

  • AGB-Inhaltskontrolle

  • Neues Bauvertragsrecht

  • Internationaler Anlagen-, Tief- und Tunnelbau

  • FIDIC-Verträge (Silver Book, Red Book, Yellow Book, Green Book, White Book, Sub-Consultant Agreement, Joint Venture Agreement); NEC; JCT; PPC2000

  • Qualitätssicherungsvereinbarungen

  • Produkthaftung und Produktsicherheit

  • Vorabnahme, Leistungsfahrt, Monitoring, Inbetriebnahme, Abnahme

  • Vertragsstrafe

  • Vorauszahlungs-, Erfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaften; Patronatserklärungen

  • Ersatzteil- und Schulungsklauseln

  • Gewährleistungsmanagement und Sicherheitenrücklauf

  • Prozessführung, Konfliktmanagement und Streitschlichtung

  • Muster, Dokumentations- und Arbeitshilfen

  • Schulungen und Seminare

Ihre Ansprechpartner

Dr. Maximilian R. Jahn

Standort Frankfurt a. M.

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jahn@jahnhettler.de

Dr.-Ing. Steffen Hettler (M.Sc.)

Standort München

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