Besondere Bauvertragsarten – Lassen Sie sich in Frankfurt und deutschlandweit von uns beraten!

Je nach Bauvorhaben sind unterschiedliche Bauvertragsarten sinnvoll. Darunter befinden sich auch einige besondere Vertragstypen. Erfahren Sie alles Wissenswerte über diese Bauvertragsarten und lassen Sie Ihr Bauprojekt in Frankfurt und im Rest der Republik durch uns von Anfang an rechtssicher gestalten.

Informieren Sie sich nachstehend über folgende Bauvertragsarten für ihr Bauvorhaben in Frankfurt:

  • GU-Vertrag
  • GMP-Vertrag
  • ARGE-Vertrag

Weil die Entscheidung für den richtigen Vertragstyp und dessen korrekte Ausgestaltung für die am Bau beteiligten Akteure nicht ohne qualifizierten Rechtsbeistand zu bewerkstelligen ist, bieten wir Ihnen unser Know-how und unsere Unterstützung an. Als Anwalt für Bau- und Werkvertragsrecht sind wir für die zielführende Gestaltung, Prüfung und Verhandlung aller Bauvertragsarten der richtige Ansprechpartner in Frankfurt.

Und mehr noch: Die Expertise unserer Anwälte in Frankfurt deckt den gesamten Entstehungsprozess von Bauprojekten ab. Wir begleiten Ihren Erfolg durch die baubegleitende Rechtsberatung und die aktive juristische Projektsteuerung, kümmern uns um die Mängel- und Gewährleistungsverfolgung oder beraten Sie an unserem Standort in Frankfurt zu Spezialthemen wie Baulärm.

Neben dem BGB- und VOB-Vertrag gehört unter anderem zu den besonderen Bauvertragsarten der Garantierte-Maximal-Preis-Vertrag, kurz, GMP-Vertrag. Der GMP-Vertrag kommt in Frankfurt und deutschlandweit bei partnerschaftlich orientierten Projekten zum Einsatz. Ursprünglich stammt das Vertragsmodell aus dem angloamerikanischen Rechtskreis.

Beim GMP-Vertrag wird der Auftragnehmer frühzeitig in die Planung und Projektgestaltung eingebunden. Die Festlegung der Auftragssumme ist daher nicht einfach. Deswegen wird im Rahmen eines GMP-Vertrags, z. B. für ein Großprojekt in Frankfurt, kein Festpreis, sondern ein Höchstpreis in Form einer Pauschalsumme vereinbart. Nachunternehmerleistungen werden im Rahmen des sog. open-book-Verfahrens vergeben, wobei die Nachunternehmerkosten mit dem Zuschlagssatz des Auftragnehmers bezuschlagt werden. Insgesamt darf der Höchstpreis der Pauschale aber nicht überschritten werden.

Zu den besonderen Bauvertragsarten in Frankfurt gehört auch der Generalunternehmervertrag (GU-Vertrag). Er wird geschlossen, wenn ein Bauherr die Bauausführung und ggf. einen Teil der Planung in Frankfurt oder im Rest der Republik einem einzigen sogenannten Generalunternehmer überträgt. Der Generalunternehmer ist alleiniger haftender und gewährleistender Vertragspartner, vergibt aber wiederum selbst spezielle Gewerke oder Teilleistungen an Nachunternehmer.

Schließen sich mehrere Bauunternehmen zu einer Arbeitsgemeinschaft (Bau-ARGE) zusammen, um ein Bauprojekt gemeinsam zu übernehmen, müssen die rechtlichen Pflichten der Gesellschafter untereinander sowie gegenüber dem Auftraggeber in einem ARGE-Vertrag geregelt werden.

In Frankfurt und im Rest der Republik verpflichten sich in einem solchen Vertrag regelmäßig alle ARGE-Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber zur Erbringung der Bauleistung. Wer zu diesem Zweck welche Einzelleistungen erbringt und wie hoch das Honorar dafür ausfällt, klären die ARGE-Mitglieder intern unter sich. 

Für ausführliche Informationen zu den unterschiedlichen Bauvertragsarten und eine bedarfsgerechte Beratung an unserem Standort in Frankfurt nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf. Wir lassen Sie gerne von unserer Erfahrung und Expertise profitieren. Unsere Kanzlei ist für eine hervorragende Beratung bekannt und wurde dafür sogar von der WirtschaftsWoche, Juve und brand1 ausgezeichnet.

Nicht nur in Bezug auf die vielen verschiedenen Bauvertragsarten bieten wir Ihnen in Frankfurt Klarheit: Im Baurecht und angrenzenden Rechtsgebieten nehmen wir uns selbst den komplexesten juristischen Fragestellungen an und weisen Ihnen Ihre Handlungsoptionen auf, nachdem wir uns intensiv mit Ihrem individuellen Bauvorhaben beschäftigt haben.

Warum JAHN HETTLER? Lassen Sie sich bei einem persönlichen Beratungsgespräch in Frankfurt oder an einem unserer anderen Standorte von unseren Vorteilen überzeugen.

Leistungen

Wir sind Ihr Ansprechpartner für:

  • Anlagenbau

  • Bau- und Werkvertragsrecht

  • Architekten- und Ingenieurrecht

  • Asset-, Property- und Facility-Management sowie Mietrecht

  • Grundstücks-, WEG- und Nachbarschaftsrecht

  • ESG in der Bau- und Immobilienwirtschaft

  • Öffentliches Bau- und Planungsrecht

  • Projektentwicklung

  • Prozessführung und Schiedsrichtung

  • Vergaberechte

  • Spezialthemen und Baunebenrechte

Ihre Ansprechpartner

Dr. Maximilian R. Jahn

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