Baumängel mit Anwalt aufdecken und verfolgen

Die Beseitigung von Baumängeln ist oft kostspielig. Unsere Aufgabe als Ihr Anwalt ist es, Sie bei von der Erkennung bis zur Verfolgung und Durchsetzung rechtsicher zu begleiten und Ansprüche gegen Baubeteiligte durchzusetzen.

Sprechen Sie deshalb bei Fragen zu Baumängeln oder akuten Problemen am Bau mit einem Anwalt unserer Kanzlei. Wir helfen Ihnen, Ihre Interessen durchzusetzen und prüfen umgekehrt Forderungen Dritter Ihnen gegenüber.

Baumängel? – Sichern Sie sich die Unterstützung eines Anwalts unserer Kanzlei:

  • Mehrfach ausgezeichnete juristische Beratung
  • Betreuung von Bauprojekten im In- und Ausland
  • Loyale außergerichtliche und gerichtliche Vertretung
  • Führende Experten im Bau- und Werkvertragsrecht
  • Spezialisierung auch in angrenzenden Rechtsgebieten
  • Zusammenarbeit mit führenden Bausachverständigen
  • Planungs- und baubegleitende Rechtsberatung
  • Aktive juristische Projektsteuerung
  • Persönlicher Anwalt – keine wechselnden Ansprechpartner

Das Problem mit vorhandenen Baumängeln ist, dass sie selten offensichtlich sind und sich meist erst nach Jahren zeigen. Sichern Sie sich daher durch die Mandatierung eines Anwalts für Baurecht ab und nutzen Sie unsere baubegleitende Rechtsberatung und aktive Projektbetreuung. Unsere Kanzlei arbeitet mit einigen der besten Bausachverständigen und baubetrieblichen Sachverständigen in Deutschland zusammen. Wir sind dadurch in der Lage, Baumängel frühzeitig zu erkennen und Sie vor hohen Folgekosten zu schützen. Gerne klärt Sie ein Anwalt unserer Kanzlei über Ihre Rechte auf. So haben Sie als Bauherren etwa während der Gewährleistungsfrist Anspruch auf Mängelbeseitigung, Schadensersatz oder Minderung.

In Ihrem Interesse stellen wir sicher, dass Qualitäts-, Termin- und Kostenanforderungen bei Ihrem Bauvorhaben erfüllt werden. Zu unseren Aufgaben gehört daher auch die Mängel- und Gewährleistungsverfolgung. Mit der Gewährleistungsverfolgung sichern wir Ihre Gewährleistungsansprüche und sorgen dafür, dass diese fristgerecht geltend gemacht und durchgesetzt werden können.

Im Rahmen der Gewährleistungsverfolgung überwacht unsere Anwaltskanzlei, unter Hinzuziehung kompetenter und langjährig bewährter Bausachverständigen, die fachgerechte Behebung der Baumängel.

Es gibt kritische Punkte im Verlauf jedes Bauprojekts, bei denen es sinnvoll ist, frühzeitig einen Anwalt hinzuzuziehen. Nach der Bauabnahme etwa kehrt sich die Beweislast um. Das heißt, treten nach der Abnahme Baumängel auf, muss der Besteller nachweisen, dass diese vom Unternehmer verursacht wurden. Lassen Sie daher die Abnahme von einem Anwalt unserer Kanzlei begleiten. Uns stehen auch qualifizierte Sachverständige zur Verfügung, um die Rechtmäßigkeit Ihrer Ansprüche nachzuweisen.

Mit dem Zeitpunkt der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist für später auftretende Baumängel. Wir beobachten immer wieder, dass Gewährleistungsmängel häufig erst Monate oder Jahre nach Fertigstellung und Abnahme des Bauwerks zutage treten. Geschieht das innerhalb der Gewährleistungsfrist, hat der Besteller gegebenenfalls Anspruch auf kostenlose Beseitigung dieser Baumängel durch den Bauunternehmer, Erstattung oder Vorschuss der Selbstvornahmekosten, Rücktritt, Schadensersatz oder Minderung. Welches Vorgehen in Ihrem konkreten Fall sinnvoll ist, klären Sie am besten im persönlichen Gespräch mit einem Anwalt unserer Kanzlei.

Treten bei Bauträgervorhaben Mängel in der Wohnung auf, handelt es sich in der Regel um Mängel am Sondereigentum. Wir beraten hier Erwerber von hochpreisigen Wohnungen dann, wenn die Mängel ein gewisses Volumen aufweisen. Oft handelt es sich bei Lichte betrachtet aber um Mängel am Gemeinschaftseigentum und dann verfolgen wir die Mängel gerne für die Wohnungseigentümergemeinschaft.

Nehmen Sie hier Kontakt mit uns auf.

Leistungen

Unsere Anwälte unterstützen Sie darüber hinaus in folgenden Bereichen:

  • Anlagenbau

  • Bau- und Werkvertragsrecht

  • Architekten- und Ingenieurrecht

  • Asset-, Property- und Facility-Management sowie Mietrecht

  • Grundstücks-, WEG- und Nachbarschaftsrecht

  • ESG in der Bau- und Immobilienwirtschaft

  • Öffentliches Bau- und Planungsrecht

  • Projektentwicklung

  • Vergaberechte

Ihre Ansprechpartner

Dr. Maximilian R. Jahn

Standort Frankfurt a. M.

T +49 69 9897278-00
F +49 69 9897278-99
jahn@jahnhettler.de

Dr.-Ing. Steffen Hettler (M.Sc.)

Standort München

T +49 89 5880856-00
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