Besondere Bauvertragsarten in München

Kein Bauvorhaben ohne hieb- und stichfesten Bauvertrag. Weil jedoch kein Projekt dem nächsten gleicht, gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher Bauvertragsarten und besondere Vertragstypen. Welcher sich für Ihr Vorhaben z. B. in München am besten eignet, erfahren Sie im persönlichen Gespräch bei uns in München.

Das deutsche Baurecht hält eine Vielzahl an Bauvertragsarten bereit. Mit den jeweiligen Bauvertragsarten, z. B. einen Generalunternehmervertrag (GU-Vertrag) oder einem Garantierter-Maximal-Preis-Vertrag (GMP-Vertrag) werden grundlegende Weichenstellungen für das Projekt getroffen. Für Bauunternehmen ist auch wichtig, die Zusammenarbeit in einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) zur Erfüllung eines gemeinsam abzuwickelnden Bauvertrags zu regeln (ARGE-Vertrag). Wir erklären Ihnen die Details.

Erfahren Sie alles Wissenswerte:

  • GU-Vertrag
  • GMP-Vertrag
  • ARGE-Vertrag

Gerne stellen wir Ihnen die besonderen Bauvertragsarten auch im Rahmen eines bedarfsgerechten Beratungsgesprächs in München vor. Auf diese Weise können wir am besten Bezug auf Ihr individuelles Vorhaben nehmen und Sie durch die zielführende Vertragsgestaltung optimal unterstützen.

Der Garantierter-Maximal-Preis-Vertrag, kurz GMP-Vertrag, stammt ursprünglich aus dem angloamerikanischen Rechtskreis, wird aber auch bei Projekten in Deutschland oder München eingesetzt. Der GMP-Vertrag kommt nicht selten bei größeren Vorhaben mit einem partnerschaftlichen Ansatz zur Anwendung, so u. a. bei Projekten in München, bei denen die die erforderlichen Bauleistungen und Mengen noch nicht final bekannt sind.

Dies macht eine Preisfestsetzung im Vertrag unmöglich. Deswegen sieht ein GMP-Vertrag keinen Festpreis, sondern einen Höchstprei vor.

Zu den besonderen Bauvertragsarten zählt auch der GU-Vertrag. Dieser Vertrag wird abgeschlossen, wenn ein Auftraggeber die Ausführung eines Bauvorhabens einem einzigen Generalunternehmer überträgt. In der Regel führt der Generalunternehmer jedoch nicht alle zur Fertigstellung des Vorhabens nötigen Bauleistungen selbst aus, sondern vergibt Gewerke und Teilleistungen an Nachunternehmer. Gegenüber dem Auftraggeber bleibt der Generalunternehmer aber haftender und gewährleistender Vertragspartner für das gesamte Projekt.

Sobald sich mehrere Bauunternehmen für ein Bauprojekt zu einer Arbeitsgemeinschaft (Bau-ARGE) zusammenschließen, müssen die Rechte und Pflichten der ARGE-Mitglieder untereinander sowie gegenüber dem Auftraggeber in einem Vertrag festgehalten werden.

Der sogenannte ARGE-Vertrag regelt diesen projektbezogenen Zusammenschluss rechtlich. Mit ihm verpflichten sich alle ARGE-Mitglieder miteinander gegenüber dem Auftraggeber die gesamte Bauleistung zu erbringen. Die Aufteilung der einzelnen Bauleistungen und des Honorars erfolgt intern unter den ARGE-Mitgliedern.

Möchten Sie mehr über die hier aufgeführten besonderen Bauvertragsarten erfahren oder sich in München umfassend im Werkvertragsrecht beraten lassen? Dann nehmen Sie Kontakt zu unserem Standort in München auf. Wir sind Ihr Ansprechpartner für die Gestaltung, Überprüfung und Verhandlung jeglicher Bauvertragsarten in München. Unsere Expertise deckt den gesamten Entstehungsprozess eines Bauvorhabens ab von der baubegleitenden Rechtsberatung bis hin zur Mängel- und Gewährleistungsverfolgung.

Leistungen

Unsere Anwälte in München unterstützen Sie auf folgenden Gebieten:

  • Anlagenbau

  • Bau- und Werkvertragsrecht

  • Architekten- und Ingenieurrecht

  • Asset-, Property- und Facility-Management sowie Mietrecht

  • Grundstücks-, WEG- und Nachbarschaftsrecht

  • ESG in der Bau- und Immobilienwirtschaft

  • Öffentliches Bau- und Planungsrecht

  • Projektentwicklung

  • Prozessführung und Schiedsrichtung

  • Vergaberechte

  • Spezialthemen und Baunebenrechte

Ihre Ansprechpartner

Dr. Maximilian R. Jahn

Standort Frankfurt a. M.

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Dr.-Ing. Steffen Hettler (M.Sc.)

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