KANZLEINACHRICHTEN
25.02.2021 – Verstärkung des Frankfurter Standorts von JAHN HETTLER
Ab dem 25.02.2021 unterstützt Frau Rechtsanwältin Cristina Imbrogno den Frankfurter Standort von JAHN HETTLER. Weitere Einstellungen von Berufsträgern sind in den nächsten Monaten geplant.
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17.02.2021 – „Bayern ruckt zam“ – Neues zur BayBO 2021
Am 02.12.2020 hat der bayerische Landtag das Gesetz zur Vereinfachung baurechtlicher Regelungen und zur Beschleunigung sowie Förderung des Wohnungsbaus beschlossen. Es ist am 01.02.2021 in Kraft getreten.
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27.01.2021 – JAHN HETTLER TOP-Kanzlei und Maximilian Jahn als TOP-Anwalt ausgezeichnet
JAHN HETTLER als „TOP KANZLEI 2021“ für Privates Baurecht ausgezeichnet, Dr. Maximilian Jahn „TOP ANWALT 2021“ im Privaten Baurecht
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26.11.2020 – Verstärkung des Münchener Standorts von JAHN HETTLER
Ab dem 26.11.2020 unterstützt Frau Rechtsanwältin Franziska Wagner den Münchener Standort von JAHN HETTLER. Weitere Einstellungen von Berufsträgern sind in den nächsten Monaten geplant.
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09.11.2020: HOAI 2021 endgültig beschlossen!
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 06.11.2020 den von der Bundesregierung am 16.09.2020 verabschiedeten Entwurf zur HOAI zugestimmt sowie auch das am 08.10.2020 vom Bundestag verabschiedete ArchLG...
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05.11.2020: HOAI 2021 – Änderungen „in letzter Sekunde“?
Morgen (06.11.2020) soll die HOAI 2021 und ihre gesetzliche Ermächtigungsgrundlage (ArchLG) im Bundesrat endgültig verabschiedet werden.
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30.10.2020: JUVE Ranking – Jahn Hettler unter den besten Kanzleien im Baurecht
Nachdem wir erst kürzlich im Kanzleiranking des Wirtschaftsmagazins brand eins im Bereich Baurecht als eine der besten Wirtschaftskanzleien Deutschlands ausgezeichnet wurden, folgt nun die nächste Auszeichnung im JUVE Handbuch.
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23.10.2020 – Verstärkung des Frankfurter Standorts von JAHN HETTLER
Ab dem 12.10.2020 unterstützt Herr Rechtsanwalt Marius Wigand den Frankfurter Standort von JAHN HETTLER. Weitere Einstellungen von Berufsträgern sind in den nächsten Monaten geplant.
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13.10.2020: Neues zur HOAI 2021 – Bundestag verabschiedet Gesetzesänderung zum ArchLG!
Am 8. Oktober 2020 hat der Bundestag den Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Gesetzes zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen (ArchLG) beschlossen. Die Gesetzesänderung war deshalb zu vollziehen, da das ArchLG die gesetzliche Ermächtigungsgrundlage zum Erlass der (neuen) HOAI darstellt.
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21.09.2020: HOAI 2021
Ergänzung zu unserer Meldung vom 17.09.2020: die Synopse zur HOAI 2013-2020/2021 finden Sie hier:
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17.09.2020: Die neue HOAI (2021) nimmt weiter Fahrt auf!
Am 16.09.2020 hat das Bundeskabinett den vom Bundeswirtschaftsministerium eingebrachten Referentenentwurf der Ersten Verordnung zur Änderung der HOAI vom 07.08.2020 mit wenigen Abweichungen beschlossen. Damit setzt die Bundesregierung das Urteil des EuGH vom 04.07.2019 (Az.: C-377/17) um, mit welchem die Verbindlichkeit der HOAI-Mindest- und Höchstätze für unwirksam erklärt und der deutsche Gesetzgeber zur Anpassung der HOAI aufgefordert wurde.
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27.08.2020: Neue Arbeitsschutzregeln für Baustellen während der COVID-19-Lage
Am 20.08.2020 ist die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel in Kraft getreten, welche insbesondere die Regelungen zum Arbeitsschutz auf Baustellen für den Zeitraum der COVID-19-Epidemie konkretisiert. Bei Einhaltung der Konkretisierungen kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass die Anforderungen aus den Verordnungen nach dem ArbSchG erfüllt sind.
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26.08.2020: Referentenentwurf zur HOAI 2021 liegt vor
Nach dem Urteil des EuGH, der die Mindest-/Höchstsätze der HOAI schon am 04.07.2019 für unwirksam erklärt hatte, liegt nun der lang erwartete Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums für die HOAI 2021 vor. Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen können danach zukünftig frei vereinbart werden. Nur für den Fall, dass eine Vereinbarung versäumt wurde, sieht die HOAI ein Basishonorar als vermutete Honorarhöhe vor. Dennoch gibt es auch Kritik an diesem Entwurf und eine wesentliche Unsicherheit bleibt: Wie sind Altfälle zu behandeln?
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18.08.2020: Auch bei § 2 Abs. 6 Nr. 2 VOB/B sind die tatsächlich erforderlichen Kosten maßgeblich
OLG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22.01.2020 – 11 U 153/18
Mit seinem Urteil vom 08.08.2019 leitete der BGH eine Zeitenwende ein und beendete die vorkalkulatorische Preisfortschreibung bei VOB-Verträgen. Die Auswirkung dieser Entscheidung setzt sich nun erwartungsgemäß nicht nur bei § 2 Abs. 5 VOB/B (z.B. KG Berlin, Urteil vom 27.08.2019, Az. 21 U 160 / 18) sondern nach dem OLG Berlin-Brandenburg auch in Bezug auf § 2 Abs. 6 VOB/B fort.
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17.08.2020 – Verstärkung des Frankfurter Standorts von JAHN HETTLER
Ab dem 17.08.2020 unterstützt Herr Rechtsanwalt Bauer den Frankfurter Standort von JAHN HETTLER. Weitere Einstellungen von Berufsträgern sind in den nächsten Monaten geplant.
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03.08.2020: Kein Vertragsschluss im Vergabeverfahren bei geändertem Zuschlag!
Der BGH (Urteil vom 03.07.2020 - VII ZR 144/19) hat entschieden, dass kein Vertrag zustande kommt, wenn der Bieter einen geänderten Zuschlag nicht bedingungslos annimmt.
Sachverhalt: Die ausschreibende Behörde hat in dem Zuschlagsschreiben an den Bieter die Bauzeit um ca. zwei Monate nach hinten verschoben. Der Bieter teilt mit, dass der gewünschte Realisierungszeitraum derzeit nicht bestätigt werden könne und meldet zugleich Mehrkosten infolge der verspäteten Vergabe und den damit
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03.08.2020: Vergütung für nicht erbrachte Leistungen umsatzsteuerpflichtig?
Das FG Niedersachsen (Urteil vom 28.02.2019 - 5 K 214/18 [nicht rechtskräftig]) hat entgegen der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 22. November 2007 VII ZR 83/05) entschieden, dass die Vergütung für nicht erbrachte Leistungen der Umsatzsteuerpflicht unterfällt.
Der Auftragnehmer und Auftraggeber schließen einen Werkvertrag. Der Vertrag sieht vor, dass im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund, den der AN nicht zu vertreten hat, die Vergütung nach Maßgabe des § 649 S. 2 BGB a.F. zu zahlen ist. Nach Kündigung einigen sich die Parteien auf eine Vergütung in Höhe von rd. 23.000,00 € für erbrachte Leistungen und rd. 52.000,00 € für nicht erbrachte Leistungen.
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15.07.2020 – Verstärkung des Münchener Standorts von JAHN HETTLER
Ab dem 15.07.2020 unterstützt Herr Rechtsanwalt Mehrer den Münchener Standort von JAHN HETTLER. Weitere Einstellungen von Berufsträgern sind in den nächsten Monaten geplant.
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08.07.2020 – Jahn Hettler berät die MünchenBau bei ihrem neuen Prestigeprojekt in Münchner Citylage
Die MünchenBau möchte bis 2023 ihr neues Bürogebäude „Denisstraße Lichthöfe“ in der Münchner Innenstadt in unmittelbarer Nähe zum Hauptbahnhof fertigstellen.
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01.07.2020 – JAHN HETTLER eröffnet zum 1. Juli 2020 weiteren Standort in Stuttgart
JAHN HETTLER hat zum 1. Juli 2020 in Stuttgart einen weiteren Standort eröffnet. Damit verfügt Jahn Hettler nun über insgesamt drei Standorte (Frankfurt am Main, Stuttgart und München).
Der Schwerpunkt der Beratung liegt auch in Stuttgart im privaten und öffentlichen Bau- und Architektenrecht sowie im Bauträger- und Immobilienrecht. Den Standort leitet zukünftig Frau Rechtsanwältin Vanessa Bollenbach. Frau Rechtsanwältin Bollenbach ist Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht und besitzt große Erfahrung insbesondere im Rahmen der Vertragsgestaltung, der baubegleitenden Rechtsberatung und der gerichtlichen Vertretung u. a. hinsichtlich Werklohn, Kündigung, Abnahme, Mängeln und Sicherheiten. Sie ist seit 5 Jahren als Rechtsanwältin tätig, seit Kanzleigründung bei JAHN HETTLER.
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24.06.2020: Bund übernimmt für seine Baustellen im Hochbau, Fernstraßen- und Wasserstraßenbau Corona-bedingte Mehrkosten für Hygiene- und Gesundheitsschutzmaßnahmen
Der Bund übernimmt in den Bereichen Hochbau, Fernstraßenbau und Wasserstraßenbau die durch die Pandemie bedingten Mehrkosten für Hygiene- und Gesundheitsschutzmaßnahmen. Dies hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) mit Erlass vom 17.06.2020 verfügt. Die Regelung erfolgt in Abweichung von § 4 Abs. 2 Nr. 2 S. 1 VOB/B, wonach der Auftragnehmer für den Infektionsschutz zuständig ist. Die Erstattungsregel folgt auf eine gleichlautende Bekanntmachung des Verkehrsministeriums und soll ab dem 01.07.2020 in Kraft treten. Sie gilt für laufende Ausschreibungen sowie bestehende und künftige Bauverträge.
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21.05.2020: brand-eins-Ranking – Jahn Hettler unter den besten Wirtschaftskanzleien
Fast hätten wir es übersehen: wir sind im kürzlich erstmalig erschienen Kanzleiranking des Wirtschaftsmagazin brand eins im Bereich Baurecht als eine der besten Wirtschaftskanzleien Deutschlands ausgezeichnet worden.
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14.05.2020: Entscheidung des BGH zur HOAI: Erneute Vorlage an den EuGH, ob Mindest- und Höchstsätze der HOAI auch im Verhältnis zwischen Privaten nicht anwendbar sind
Unbestritten finden nach der Entscheidung des EuGH vom 04.07.2019 die Mindest- und Höchstsätze der HOAI bei öffentlichen Aufträgen (Verhältnis Staat – Privater) aufgrund der europäischen Dienstleistungsrichtlinie keine Anwendung. Mit Spannung war nun die Entscheidung des BGH vom 14.05.2020 zur Anwendung der europäischen Dienstleistungsrichtlinie zwischen Privaten erwartet worden.
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14.04.2020: Das Corona-Virus im Bereich des Öffentlichen Baurechts
Nach wie vor hat das Corona-Virus uns alle im Griff. Die von der Bundes- und Landesregierungen beschlossenen Maßnahmen treffen die Privatwirtschaft, Behörden und Gerichte gleichermaßen. Behörden sind derzeit eingeschränkt erreichbar. Die Verwaltungsgerichte verhandeln nur Eilverfahren, die keinen Aufschub dulden.
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03.04.2020: Entschädigung für Unternehmer bei Baustillstand?
Gastbeitrag bei "Legal Tribune Online" von Sebastian Eufinger und Dr. Maximilian R. Jahn
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25.03.2020: Das Corona-Virus im Bereich der Gewerbemiete – JAHN HETTLER beantwortet die wichtigsten 6 Fragen
Das Corona-Virus ist weiterhin allgegenwärtig. Zahlreiche Betriebe haben einen erheblichen Rückgang an Kunden zu verzeichnen. Darüber hinaus wurden zur Eindämmung der Ausbreitung in Geschäftsbereichen mit hoher Kundenfrequenz, die nicht zwingend notwendig für die Nahversorgung sind, behördliche Betriebsschließungen angeordnet.
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24.03.2020: Zeitliche und finanzielle Auswirkungen der Corona-Krise auf Projektentwicklungen, Forward Deals und Bauträgerverträge
Für Projektentwickler oder Bauträger einerseits und Erwerber oder Investor andererseits ist die Einhaltung der Beginn- und Fertigstellungsfristen von grundlegender Bedeutung.
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23.03.2020 Update Corona – Entschädigungsanspruch des Auftragnehmers bei „coronabedingtem“ Ausfall des Vorunternehmers – Aktuelle BGH-Entscheidung
Schon in unserem Corona-Newsletter sind wir der Frage nachgegangen, ob der Auftragnehmer aufgrund der Corona-Krise gegenüber dem Auftraggeber etwaige Stillstandskosten, insbesondere für Personal und Nachunternehmer nach § 642 BGB geltend machen kann.
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20.03.2020 – BGH entscheidet Grundsatzfrage zum Entschädigungsanspruch nach § 642 BGB
Der BGH (Urteil vom 30.01.2020 – VII ZR 33/19) hat die lange umstrittene Frage entschieden, welchen Inhalt der Entschädigungsanspruch nach § 642 BGB hat und wie er zu bemessen ist.
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18.03.2020 Das Corona – Virus in der Bauwirtschaft. JAHN HETTLER beantwortet 10 Fragen
Der Corona-Virus ist allgegenwärtig. Die Planungs- und Bautätigkeit geht bei den meisten Bauvorhaben erheblich zurück und nähert sich teilweise ganz dem Stillstand.
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01.01.2020 – Verstärkung des Frankfurter Standorts von JAHN HETTLER
Anfang Januar werden Herr Rechtsanwalt Zepezauer sowie die Rechtsanwaltsfachangestellten Frau Götze und Frau Jakobi den Frankfurter Standort von JAHN HETTLER verstärken.
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01.01.2020 – Verstärkung des Münchener Standorts von JAHN HETTLER
Seit dem 01.01.2020 unterstützt Herr Rechtsanwalt Halbgewachs den Münchener Standort von JAHN HETTLER. Weitere Einstellungen von Berufsträgern sind in den nächsten Monaten geplant.
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Das Beste kommt zum Schluss! Kommentierung zu § 9 VOB/B im IBR-ONLINE-KOMMENTAR VOB/B veröffentlicht
Wir freuen uns, dass heute der von Herrn Dr. Jahn kommentierte Abschnitt zur Kündigung des Auftragnehmers im ibr-online-Kommentar veröffentlicht wurde…
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31.12.2019 – JAHN HETTLER zieht nach einem Jahr Bilanz
JAHN HETTLER zieht nach einem Jahr Bilanz
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10.12.2019 – KSC obsiegt vollständig mit JAHN HETTLER
Umfassender Informationsanspruch bestätigt - KSC obsiegt vollständig mit JAHN HETTLER im Verfahren gegen die Stadt Karlsruhe - Stadt Karlsruhe nimmt Berufung zurück. „Wir sind mit dem Ergebnis sehr zufrieden. Das eigentliche Ziel war es, dass die vereinbarte Projektpartnerschaft zukünftig gelebt werden kann. Das haben wir erreicht.“, so der federführende Partner Dr. Maximilian Jahn.
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28.10.2019 – Kommentierung zu § 9 VOB/B im IBR-ONLINE-KOMMENTAR VOB/B veröffentlicht
Wir freuen uns, dass heute der von Herrn Dr. Jahn kommentierte Abschnitt zur Kündigung des Auftragnehmers im ibr-online-Kommentar veröffentlicht wurde.
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27.09.2019 – KSC mit JAHN HETTLER erfolgreich vor Landgericht Karlsruhe
JAHN HETTLER hat mit mehreren einstweiligen Verfügungen durchgesetzt, dass der KSC bei der Entwicklung „seines“ Stadions „mitspielen“ kann. Das Landgericht bestätigte, die umfassenden Informationspflichten der Stadt Karlsruhe. Insbesondere muss sie alle relevanten Vertragsunterlagen im Verhältnis zu dem mit dem Bau befassten Totalunternehmer herausgeben…
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10.09.2019: JAHN HETTLER PartG mbB aus München ist umgezogen
JAHN HETTLER PartG mbB in München zieht in ein neues, repräsentatives Bürogebäude. Sie finden uns nun in der Leopoldstraße 158 in 80804 München. Telefonisch ist JAHN HETTLER München unverändert unter der +49 (0)89 5880856-00 zu erreichen.
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26.07.2019: JAHN HETTLER WIESN – Save the Date
Save the Date: 1. Oktober 2019 ab 12.00 Uhr zu einem entspannten Beisammensein.
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25.07.2019: JAHN HETTLER berät S + S Grundbesitzgesellschaft mbH Karsten Schreyer bei Forward-Deal über 190 Wohneinheiten im Wohnpark Brüder-Grimm-Straße in Hanau.
Das Projekt wurde nach mehrmonatigen Verhandlungen erfolgreich Ende Juni beurkundet. Es stellt eine der größten Projektentwicklungen in Hanau dar. Käufer / Investor ist die Nassauische Heimstätte Wohnungs- und Entwicklungsgesellschaft mit beschränkter Haftung. Das Dealvolumen liegt im mittleren achtstelligen Millionenbereich.
Beteiligte Anwälte: Dr. Maximilian Jahn (federführend), Vanessa Bollenbach, Sebastian Eufinger
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04.07.2019: Heute hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die Mindest- und Höchstsätze der HOAI gegen Europarecht verstoßen und unwirksam sind.
Im Vertragsverletzungsverfahren C-377/17 der Europäischen Kommission gegen Deutschland hat der Europäische Gerichtshof heute entschieden, dass die Mindest- und Höchstsätze der HOAI unvereinbar mit EU-Recht sind. Die Dienstleistungsrichtlinie (RL 2006/123/EG vom 12.12.2006) sei insoweit von der Bundesrepublik Deutschland nicht umgesetzt.
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30.06.2019 – Halbzeit JAHN HETTLER auf klarem Expansionskurs
Nach einem halben Jahr zieht JAHN HETTLER Bilanz. Der hervorragende Mandatszugang und -umsatz übertrifft alle Erwartungen: „Wir waren uns sicher, dass die Kanzlei am Markt sehr gut angenommen wird, die tatsächliche Entwicklung übertrifft aber selbst optimistische Erwartungen.
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17.06.2019 – Zuwachs: Florian Hergesell wechselt zu JAHN HETTLER
Der Frankfurter Standort von Jahn Hettler wird durch Herrn Rechtsanwalt Florian Hergesell verstärkt. Herr Hergesell war bislang in der größten Marburger Kanzlei im öffentlichen (Bau-) Recht sowie im Werkvertrags- und Mietrecht tätig.
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