Der Bund übernimmt in den Bereichen Hochbau, Fernstraßenbau und Wasserstraßenbau die durch die Pandemie bedingten Mehrkosten für Hygiene- und Gesundheitsschutzmaßnahmen. Dies hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) mit Erlass vom 17.06.2020 verfügt. Die Regelung erfolgt in Abweichung von § 4 Abs. 2 Nr. 2 S. 1 VOB/B, wonach der Auftragnehmer für den Infektionsschutz zuständig ist. Die Erstattungsregel folgt auf eine gleichlautende Bekanntmachung des Verkehrsministeriums und soll ab dem 01.07.2020 in Kraft treten. Sie gilt für laufende Ausschreibungen sowie bestehende und künftige Bauverträge.
Gegen Nachweis soll es möglich sein, Corona-bedingte Mehrkosten für Hygiene- und Gesundheitsschutzmaßnahmen erstattet zu bekommen. Das sind insbesondere:
- Kosten für zusätzliche Wasch-, Dusch- und Wohncontainer
- Hygienemittel (insbesondere Desinfektionsmittel, Schutzmasken und Handschuhe)
- Schutzanzüge
- Zusätzliche Fahrzeuge für Personentransporte sowie Mehrkosten für die zusätzlichen Fahrten
- Angepasste Sozialbereiche wie zusätzliche Wohncontainer
Der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes (ZDB) Felix Pakleppa stellt fest: „Insbesondere die Anerkennung von Mehrkosten in Bestandsverträgen ist ein wichtiges Signal an den Baumittelstand. Damit erhalten die Betriebe, deren Leistungsbereitschaft gerade während des Lockdowns unverändert hoch war, zielgerichtet und praxistauglich Unterstützung.“ Die Verbände der Bauwirtschaft erwarten eine solche Regelung auch für den Bereich des Schienenbaus, welcher der Deutschen Bahn obliegt.
Die Erstattungsregelung ist Teil einer Reihe von Maßnahmen, welche der Bund seit Beginn der Corona-Krise im Bereich der Bauindustrie getroffen hat. So hat das BMI bereits mit Erlass vom 23.03.2020 mitgeteilt, dass die Corona-Pandemie grundsätzlich geeignet sei, den Tatbestand der höheren Gewalt nach § 6 Abs. 2 Nr. 1 lit. c VOB/B auszulösen. Außerdem hat es seine Dienststellen angehalten, Rechnungen unverzüglich zu prüfen und zu begleichen. Dies solle durch geeignete organisatorische Maßnahmen sichergestellt werden.
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