ESG in der Bau- und Immobilienwirtschaft

ESG – Environment/Social/Governance für die Bau- und Immobilienwirtschaft

ESG–konforme Vertragsgestaltung für Investoren, Projektentwickler und Bauunternehmer

Neben der Corona Pandemie ist die größte globale Herausforderung, die weltweite Erwärmung zu begrenzen. Im Mittelpunkt steht, die gefährlichsten Auswirkungen des Klimawandels durch Verringerung und Begrenzung der durch den Menschen freigesetzten Treibhausgase, allen voran Kohlenstoffdioxid (CO2), zu verhindern. Denn einmal in die Atmosphäre abgesondert, baut sich freigesetztes CO2 nicht selbst ab, sondern wird entweder durch Gewässer physikalisch gespeichert oder durch Grünpflanzen im Zuge der Photosynthese abgebaut.

Im Pariser Klimaübereinkommen haben sich die Unterzeichnerstaaten dem überaus ehrgeizigen Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2050 verpflichtet.

Die englische Abkürzung ESG steht für Environment Social Governance, im Deutschen also Umwelt, Soziales und Unternehmensführung. Durch die Klassifizierung und Kennzeichnung von ESG-konformen Investments und Finanzprodukten (u. a. Fonds, Aktien, Anleihen), können Investoren nun Assets, d. h. insbesondere Immobilien in ihren Portfolien bündeln, die nachhaltig wirtschaften. Dazu wurde durch die EU die Offenlegungs- und Taxonomieverordnung erlassen. Die dazu gehörigen technischen Annexe sehen u. a. konkrete Anforderungen an Bauvorhaben, Bauprodukte und die Nachhaltigkeit von Baumaßnahmen vor. Denn: Ein Drittel des gesamten Kohlendioxid-Ausstoßes in Europa resultiert aus Gebäuden.

Investoren erhalten so die Gelegenheit, ihre Investitionen in Immobilien nachhaltig auszurichten. Erfüllen Immobilien den ESG-Ansatz nicht, werden diese voraussichtlich deutlich vermindert gehandelt oder schwer finanzierbar sein. Neue Bauvorhaben als auch das Bauen im Bestand werden daher zukünftig ESG-Anforderungen erfüllen müssen.

Am 10.3.2021 ist in einem ersten großen Schritt das Reporting von Nachhaltigkeitskriterien verpflichtend geworden (auch für die Immobilienbranche). Die Europäische Kommission hat nun auch die finalen technischen Kriterien zu den ersten beiden Umweltzielen der Taxonomie-VO, „Klimaschutz“ und „Anpassung an den Klimawandel“, veröffentlicht. Auf dieser Grundlage soll die Nachhaltigkeit eines Investments ab dem 1.1.2022 bemessen werden. Hierunter fallen Kriterien für Neu- und Bestandsimmobilien jeglicher Kategorie und Asset-Klasse.

Task Force ESG von JAHN HETTLER

Als Spezialisten fiel uns die Entscheidung, uns weiter zu spezialisieren, nicht schwer, zumal für ein so bedeutendes Ziel: Unsere Task Force ESG erarbeitet bereits seit letztem Jahr anhand konkreter Mandate und als Mitglied des Baumonitoring e. V. individuelle, praxistaugliche rechtliche Lösungen für die Bau- und Immobilienwirtschaft.

ESG – Handlungsbedarf bei Immobilienfonds und für Asset Manager

Co-Publishing #JUVEHandbuch2021

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