Unbestritten finden nach der Entscheidung des EuGH vom 04.07.2019 die Mindest- und Höchstsätze der HOAI bei öffentlichen Aufträgen (Verhältnis Staat – Privater) aufgrund der europäischen Dienstleistungsrichtlinie keine Anwendung. Mit Spannung war nun die Entscheidung des BGH vom 14.05.2020 zur Anwendung der europäischen Dienstleistungsrichtlinie zwischen Privaten erwartet worden. Ergebnis: Der BGH legt die Frage dem EuGH zur Beantwortung vor. Ist die Frage zu bejahen, finden die Mindest- und Höchstsätze der HOAI auch zwischen Privaten keine Anwendung.