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Vorsicht beim „Share-Deal“ der Zukunft – Änderung des Grunderwerbssteuergesetzes

Der Bundestag hat am 21.04.2021 das Gesetz zur Änderung des Grunderwerbssteuergesetzes verabschiedet, in dem es insbesondere um die Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen durch so genannte „Share-Deals“ geht.

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