Die Coronakrise trifft auch die Baubranche. Vorhaben werden nicht fertig, etwa, weil die Baustelle unter Quarantäne gestellt ist. Ein neueres BGH-Urteil kommt daher wie gerufen. Sebastian Eufinger und Maximilian R. Jahn erläutern.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seiner Entscheidung vom 30.01.2020 die lang umstrittene Frage beantwortet, welchen Inhalt der Entschädigungsanspruch nach § 642 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) hat (AZ. VII ZR 33/19). Die Entscheidung birgt gerade mit Blick auf die Coronakrise erheblichen Sprengstoff. …

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Lesen Sie auch zu diesem Thema die JAHN HETTLER-Meldung vom 23.03.2020, Entschädigungsanspruch des Auftragnehmers bei „coronabedingtem“ Ausfall des Vorunternehmers – Aktuelle BGH-Entscheidung