Datum: 22.04.2020
Veranstaltungsort: IBR-Seminarzentrum Mannheim
Referent: Dr. Maximilian R. Jahn

Dr. Maximilian R. Jahn
Jahn Hettler Rechtsanwälte PartG mbB

Standort Frankfurt a. M.
T +49 69 9897278-11
F +49 69 9897278-99
jahn@jahnhettler.de

Niklas Roth
Jahn Hettler Rechtsanwälte PartG mbB

Standort Frankfurt a. M.
T +49 69 9897278-00
F +49 69 9897278-99
roth@jahnhettler.de

Ziel des Seminars:

Obwohl das Neue Bauvertragsrecht seit über einem Jahr in Kraft ist und sowohl Auftraggeber, als auch Auftragnehmer mit den §§ 650b, 650c und 650d neue „Werkzeuge“ zur Verfügung stehen, werden diese in der Praxis bislang nur selten eingesetzt. Insbesondere das einstweilige Verfügungsverfahren, das einerseits dem Auftragnehmer zu schneller Liquidität oder zumindest Sicherheit, andererseits dem Auftraggeber zu einer „anderslautenden gerichtlichen Entscheidung“ verhelfen soll, fristet (noch) ein Schattendasein. Grund hierfür mögen die mangelnden Erfahrungswerte und die Angst vor Fehlern in der Durchführung sein. Und tatsächlich sollte man mit den Besonderheiten des Verfahrens vertraut sein, denn schon im Vorfeld des einstweiligen Verfügungsverfahrens ist schnelles Handeln geboten.

Das Seminar zielt nicht nur darauf ab, anhand zahlreicher Arbeitsbeispiele und Praxisfälle die Grundlagen des Claim- und Anti-Claim-Managements nach dem neuen Bauvertragsrechts zu erläutern, sondern soll den Teilnehmern vor allem die erforderlichen Kenntnisse des einstweiligen Verfügungsverfahrens vermitteln. Hierbei sollen die Möglichkeiten und Grenzen des Verfahrens nach § 650d aufgezeigt werden und den Teilnehmern das „Handwerkszeug“ für eine praktische Durchsetzung bzw. Abwehr entsprechender Ansprüche an die Hand geben.

Veranstalter:

IBR-Seminarzentrum
Heinrich-von-Stephan-Straße 3
68161 Mannheim
T +49 621 – 120 32-18
F +49 621 – 283 83
info@ibr-seminare.de
www.ibr-seminare.de

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