Am 20.08.2020 ist die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel in Kraft getreten, welche insbesondere die Regelungen zum Arbeitsschutz auf Baustellen für den Zeitraum der COVID-19-Epidemie konkretisiert. Bei Einhaltung der Konkretisierungen kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass die Anforderungen aus den Verordnungen nach dem ArbSchG erfüllt sind.

Das Regelwerk können Sie hier abrufen: