Bauvertrag in München gestalten, verhandeln oder prüfen lassen

Ganz gleich, welche Art Bauvorhaben Sie planen, indem wir einen Bauvertrag entsprechend Ihren – gemeinsam mit uns entwickelten – Anforderungen maßschneidern, sichern wir Ihr Projekt z. B. in München grundlegend rechtlich ab. Ein Anwalt für Baurecht unserer Kanzlei in München kennt die Risiken und Chancen von allen Typen von Bauprojekten, gleichgültig ob im Anlagenbau oder bei Infrastrukturvorhaben und entwickelt mit Ihnen die dazu passenden Verträge.

Wir helfen Ihnen insbesondere bei der rechtssicheren Gestaltung dieser Vertragsarten:

  • BGB-Bauvertrag
  • VOB-Vertrag

Neben der Vertragsgestaltung sind wir auch Ihr Ansprechpartner in München, wenn Sie einen bestehenden Bauvertrag prüfen oder verhandeln möchten. Außer mit dem BGB- und VOB-Bauvertrag kennen wir uns auch mit besonderen Vertragstypen aus.

Spezialisiert auf das Bau- und Werkvertragsrecht haben wir es tagtäglich mit der Gestaltung, der Überprüfung und der Nachverhandlung von Verträgen zu tun. In den meisten Fällen leisten wir dabei nicht nur Starthilfe durch die Erstellung eines auf das Projekt abgestimmten Bauvertrags, sondern betreuen das Vorhaben fortlaufend im Rahmen der baubegleitenden Rechtsberatung und aktiven Projektsteuerung, u. a. in München.

Gerne unterstützen wir auch Sie dabei, dass Ihr Bauvorhaben über jede Bauphase hinweg und darüber hinaus in geregelten Bahnen verläuft. Nehmen Sie Kontakt zu unsrem Standort in München auf und wir verraten Ihnen, warum JAHN HETTLER die richtige Anwaltskanzlei für Sie ist.

Je nach Bauvorhaben gelten unterschiedliche Rechtsgrundlagen für die Gestaltung eines Bauvertrags in München. Gewerbliche / private Auftraggeber können den Werkvertrag durch die Vertragsbedingungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B) ergänzen.

Beide Vertragstypen, sowohl der BGB- als auch der VOB-Bauvertrag, haben ihre Vorzüge und Besonderheiten.

Das Für und Wider der beiden Vertragsarten erörtern wir gerne bei einem persönlichen Gespräch in München mit Ihnen. Auf diese Weise können wir Sie bedarfsgerecht beraten und den Werkvertrag exakt auf Ihr Bauvorhaben in zuschneiden.

Bei Bauaufträgen der öffentlichen Hand oberhalb der Schwellenwerte ist gibt es kein Wahlrecht zwischen BGB- und VOB-Bauvertrag. Hie ist die VOB/B verbindlich anzuwenden. Anders als beim BGB handelt es sich bei der VOB nicht um ein Gesetz, sondern um eine Vertragsbedingung – ähnlich der allgemeinen Geschäftsbedingung. Wir berarten Sie dazu in München gerne.

Basis eines VOB-Vertrags ist immer ein Werkvertrag, der durch die Vertragsbedingungen der VOB/B ergänzt wird.

Leistungen

Hier einige unserer weiteren Leistungen im Überblick:

  • Anlagenbau

  • Bau- und Werkvertragsrecht

  • Architekten- und Ingenieurrecht

  • Asset-, Property- und Facility-Management sowie Mietrecht

  • Grundstücks-, WEG- und Nachbarschaftsrecht

  • ESG in der Bau- und Immobilienwirtschaft

  • Öffentliches Bau- und Planungsrecht

  • Projektentwicklung

  • Prozessführung und Schiedsrichtung

  • Vergaberechte

  • Spezialthemen und Baunebenrechte

Ihre Ansprechpartner

Dr. Maximilian R. Jahn

Standort Frankfurt a. M.

T +49 69 9897278-00
F +49 69 9897278-99
jahn@jahnhettler.de

Dr.-Ing. Steffen Hettler (M.Sc.)

Standort München

T +49 89 5880856-00
F +49 89 5880856-99
hettler@jahnhettler.de