Datum: 29.03.2022
Uhrzeit: 14 – 16 Uhr
Veranstaltungsort: BFW virtuell
Referenten: Sebastian Eufinger und Pascal Zepezauer
Christin Schleehahn
Jahn Hettler Rechtsanwälte PartG mbB
Standort Frankfurt a. M.
T +49 69 9897278-00
F +49 69 9897278-99
schleehahn@jahnhettler.de
Ziel des Seminars:
Die Gründe für eine verspätete Fertigstellung können grundverschieden sein. Manchmal sind es Sonderwünsche des Erwerbes, die Bauzeitenverlängerungen verursachen und vom Erwerber zu verantworten sind. Aber auch nicht auskömmliche Termine, eine mangelhafte Planung, mangelhafte Ausführungsleistungen oder andere Unwägbarkeiten beim Bauen können zu Verzögerungen führen.
Das Seminar stellt anhand zahlreicher Beispiele die verschiedenen praxisrelevanten Konstellationen dar, mit denen der Bauträger „von oben“ und „von unten“ konfrontiert wird und wie er gegebenenfalls selbst Ansprüche, insbesondere gegen die am Bau beteiligten Handwerker durchsetzen kann.
Ziel des Seminars ist es daher, den Teilnehmern einen Überblick über die gesetzlichen Voraussetzungen
des Verzugs und die in Betracht kommenden Schadensersatzansprüche und weitere Rechte zu geben.
Inhalt des Seminars:
Der Anspruch des Werkunternehmers
– Verlängerung und Überschreitung des Fertigstellungstermins
– Stillstandskosten nach § 642 BGB
– Schadensersatzansprüche nach BGB und VOB/B
Der (Regress-) Anspruch des Bauträgers
– Vertragsstrafe
– Verzugsschaden
– „Durchstellen“ von Schäden