Datum: 02.06.2022
Veranstaltungsort: Frankfurt a. M.
Referent: Dr. Maximilian R. Jahn
Dr. Maximilian R. Jahn
Jahn Hettler Rechtsanwälte PartG mbB
Standort Frankfurt a. M.
T +49 69 9897278-11
F +49 69 9897278-99
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Die Abnahme des Gemeinschaftseigentums ist das wohl umstrittenste Thema des Bauträgerrechts. Nahezu alle Versuche der Kautelarpraxis, die Abnahme des Gemeinschaftseigentums zugunsten des Bauträgers zu vereinfachen, sind bislang gescheitert.
Die Rechtsprechung zu unwirksamen Abnahmeklauseln und vergessenen oder unwirksamen Abnahmen ist entsprechend umfangreich. Das OLG München (Urteil vom 24.04.2018 – 28 U 3042/17 Bau) hat einen Bauträger auch nach über 13 Jahren noch für gewährleistungspflichtig gehalten und eine Verwirkung abgelehnt. Ungeachtet dessen rückt in aktuelleren OLG-Entscheidungen die Frage der Verjährung in den Fokus.
Unabhängig hiervon bleiben viele Fragen offen. So ist z.B. noch nicht geklärt, ob Klauseln, die ausdrückliche Hinweise auf die Widerruflichkeit einer Vollmacht sowie das Recht zur eigenen Abnahme des Erwerbers enthalten, ebenfalls unwirksam sind.
Von praktischer Relevanz sind die Gestaltungsmöglichkeiten, die das „neue“ Bauvertragsrecht eröffnet sowie die Umsetzung der Besitzübergabe. Denn entgegen aller Kassandrarufe sind die Probleme im Zusammenhang mit der Abnahme des Gemeinschaftseigentums rechtlich keineswegs unlösbar.
Dies vorausgeschickt, laden wir Sie herzlich zu unserem Halbtagesseminar „Die Abnahme des Gemeinschaftseigentums für Notare“ ein, indem wir uns u.a. mit diesen Fragen befassen werden.
Gerne können Sie die Einladung an interessierte Kontakte „Ihrer“ Bauträger und Projektentwickler weitergeben und gemeinsam kommen. Nach dem Seminar erwartet Sie ein kollegiales Get-together und gute Gespräche bei Fingerfood und einem guten Glas Wein.
Alle Details zur Veranstaltung und Anmeldung finden Sie im Kasten rechts.
Veranstalter:
Jahn Hettler Rechtsanwälte PartG mbB
Guiollettstraße 48, 60325 Frankfurt am Main
T +49 69 9897278-00
F +49 69 9897278-99
Veranstaltungsdetails: