Datum: 07.03.2023
Uhrzeit: 14 – 16 Uhr
Veranstaltungsort: online
Referenten: Dr. Maximilian R. Jahn
Dr. Maximilian R. Jahn
Jahn Hettler Rechtsanwälte PartG mbB
Standort Frankfurt a. M.
T +49 69 9897278-11
F +49 69 9897278-99
jahn@jahnhettler.de
Bis zur Zinswende konnte der Bauträger dem Erwerber einen Bauträgervertrag mit einer Vielzahl von Regelungen stellen, ohne dass hierüber verhandelt werden musste. Wollte der Erwerber eine Wohnung kaufen, musste er die gestellten Verträge weitgehend akzeptieren. Diese Zeiten sind nun vorbei. Der Einzelvertrieb ist schwierig. Kunden müssen aufwendig überzeugt werden.
Inzwischen sind sogar Lehrer oder Juristen als Käufer willkommen. Und tatsächlich werden Erwerber nun – neben wirtschaftlichen Themen – auch wieder mit Anwälten auftreten und Änderungen an dem von ihnen vorgelegten Vertrag verlangen. Schon wegen des Verkaufsdrucks wird der Bauträger in einzelnen Punkten wahrscheinlich auch nachgeben. Das betrifft insbesondere folgende Themen:
– Einschränkungen der Gewährleistungsrechte
– Sonderwünsche: welche Gestaltungen kann man akzeptieren
– Termine: pauschalierter Schadenersatz und Vertragsstrafe
– Unterlagen
Dennoch sollte der Bauträger auch erkennen, auf welche Vertragsanpassungen er in keinem Falle
eingehen kann. Der Vertrieb kämpft aktuell um jeden Interessenten. Es besteht die Gefahr, dass im Eifer auch falsche Versprechungen gemacht werden, für die der Bauträger einstehen muss. Dies ist bei den Vertragsgestaltungen und Verhandlungen mit den Interessenten zu berücksichtigen.
Das Seminar stellt anhand zahlreicher Praxisbeispiele die Bedeutung, den Nutzen und die Verhandlungsmöglichkeiten bei den maßgeblichen Klauseln eines Bauträgervertrages vor. Es ist ausreichend Zeit eingeplant, um mit den Teilnehmern ihre eigenen Praxisfragen zu erörtern. Der Austausch mit Kolleginnen und Kollegen, nützliche Praxistipps und Hinweise zur konkreten Vertragsgestaltung runden das Seminar ab.