Datum: 07.11.2023
Uhrzeit: 14 – 16 Uhr
Veranstaltungsort: online
Referenten: Sebastian Eufinger
Inhalt des Seminars:
In einer Vielzahl von Bauträgerprojekten kommt es aus unterschiedlichen Gründen zu einer verspäteten Fertigstellung. Der Bauträger befindet sich im Verzug und muss dem Erwerber den hieraus resultierenden Schaden ersetzen. Für den Erwerber kommen insbesondere Mietausfall- bzw. Nutzungsausfallschäden und weitere Schadenspositionen in Betracht. Die Höhe der Forderungen ist oft beträchtlich!
Die Ursachen für die Verzögerungen hat jedoch nur in den seltensten Fällen der Bauträger selbst zu vertreten. Vielmehr liegen die Gründe für den Verzug im Verantwortungsbereich der Gewerke oder Architekten. Neben der Ausführung mangelhafter Leistungen führen Nachtragstreitigkeiten und/oder die Nichtzahlung von überzogenen Abschlagsrechnungen zu Leistungseinstellungen, zu denen der Unternehmer glaubt, berechtigt zu sein. Statt die Verzugsschäden des Erwerbes zu übernehmen, versucht der Unternehmer selbst Nachträge wegen verlängerter Bauzeit beim Bauträger durchzusetzen.
In dieser Pattsituation muss der Bauträger richtig handeln. Richtig heißt rechtssicher handeln, denn sonst droht dem Bauträger, dass er den verauslagten Verzugsschaden der Erwerber nicht erstattet erhält und darüber hinaus auch Entschädigungszahlungen an die Gewerke oder Architekten wegen verlängerter Bauzeit leisten muss. Ziel des Seminars ist es, die in Betracht kommenden Regressoptionen gegenüber den Gewerken, aber auch die Risiken in diesem Zusammenhang aufzuzeigen und die Teilnehmer für die Besonderheiten zu sensibilisieren.
Es ist ausreichend Zeit eingeplant, um den Teilnehmern Gelegenheit zu geben, ihre Praxiserfahrungen mit den Teilnehmern und Referenten zu diskutieren. Der Austausch mit den Kollegen und nützliche Praxistipps runden das Seminar ab.