Datum: 26.11.2025, 15:00 – 18:00 Uhr
Ort: Frankfurt a. Main
Referenten: Dr. Maximilian R. Jahn, Sebastian Eufinger

Dr. Maximilian R. Jahn
Jahn Hettler Rechtsanwälte PartG mbB

Standort Frankfurt a. M.
T +49 69 9897278-11
F +49 69 9897278-99
jahn@jahnhettler.de

Sebastian Eufinger
Jahn Hettler Rechtsanwälte PartG mbB

Standort Frankfurt a. M.
T +49 69 9897278-31
F +49 69 9897278-99
eufinger@jahnhettler.de

Inhalt des Seminars:

Mittlerweile zum fünften Mal laden wir zur jährlichen Veranstaltung „Bauträgerrecht für Notare" ein.

In Zeiten wachsender Unsicherheit auf dem Immobilienmarkt – mit leerstehenden Einheiten und ins Stocken geratenen Verkäufen – rückt eine altbekannte, aber in ihrer Brisanz neu entfachte Frage in den Fokus: Wie geht man notariell mit dem sogenannten „Nachzügler" um? Wann handelt es sich noch um einen echten Bauträgervertrag mit Abnahmeerfordernis – und wann lediglich um einen Kaufvertrag über eine längst fertiggestellte Immobilie? Ist der Bauträger tatsächlich verpflichtet, auch Jahre nach Fertigstellung noch für weitere fünf Jahre Gewähr zu leisten? Und lässt sich dieser rechtliche Graubereich nicht doch sinnvoll und rechtssicher gestalten? Was ist eigentlich ein „Realisierungsmodell"?

Hinzu tritt die praktische Frage: Wie ist mit Zahlungen umzugehen, die Zug um Zug zu leisten sind – wann sind sie fällig, wie erfolgt ihre Abwicklung?

Neben diesen aktuellen Herausforderungen dürfen Sie sich auch in diesem Jahr auf eine Reihe spannender und praxisnaher Entscheidungen aus dem Bauträgerrecht freuen, die unmittelbar auf die notarielle Gestaltungspraxis durchschlagen. Besonders hervorzuheben sind dabei die Dauerbrenner „Abnahme des Gemeinschaftseigentums" – erneut im Fokus mit einer aktuellen Entscheidung des OLG Stuttgart (Urteil vom 13.05.2025 – 10 U 4/25) sowie der Entscheidung des OLG Braunschweig vom 31.07.2025, 8 U 193/22 – sowie die Frage der „vollständigen Fertigstellung" als Fälligkeitsvoraussetzung, etwa in der Entscheidung des KG vom 27.05.2025 (21 U 44/22). Darüber hinaus lohnt ein genauer Blick auf die praxisrelevante Entscheidung zur Bauträgervollmacht zur Änderung der Teilungserklärung (KG, Urteil vom 23.04.2025 – 21 U 156/23), die neue Perspektiven für die Vertragsgestaltung eröffnet.

Wir würden uns sehr freuen, Sie in unseren Räumlichkeiten in Person zu begrüßen. Es erwarten Sie nach der Veranstaltung wie immer spannende Gespräche bei leckerem Fingerfood und gutem Wein.

Referenten:

  • RA Dr. Maximilian R. Jahn
  • RA Sebastian Eufinger

Datum: 26. November 2024, 15:00 – 18:00 Uhr
Ort: Guiollettstraße 48, 60325 Frankfurt, Einlass ab 14:30 Uhr
Teilnahmegebühr: 295,00 € inkl. USt.
Fortbildungsbestätigung wird erteilt.

Veranstalter:

Jahn Hettler Rechtsanwälte PartG mbB
Guiollettstraße 48 (Solo West)
Heinrich-von-Stephan-Straße 3
60325 Frankfurt a. Main
T +49 9897278-31
F +49 69 9897278-99
www.jahnhettler.de

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