15.04.2026 – Vertrags- und Klauselgestaltung bei ESG-Projekten
ESG steht für Environment Social Governance und die dazu erlassene umfangreiche EU-Gesetzgebung, insbesondere die Offenlegungs- und Taxonomie-VO mit ihren technischen Annexen. Die Klassifizierung und Kennzeichnung von ESG-konformen Investments und Finanzprodukten (u. a. Fonds, Aktien, Anleihen) hat erhebliche Anforderungen an Bauvorhaben zur Folge.
Datum: 15.04.2026
Referent: Dr. Maximilian R. Jahn
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