Bauinsolvenzrecht
Wir beraten seit Jahren Gläubiger in Fällen der Krise und Insolvenz von Schuldnern am Bau. Auch wenn die Zahl der Insolvenzen seit einigen Jahren rückläufig ist, gibt es kaum ein Bauvorhaben oder eine größere Projektentwicklung ohne Insolvenz. Insolvenzen von General- oder Nachunternehmern sind uns dabei ebenso vertraut wie steckengebliebene Bauträgermaßnahmen. Dementsprechend kommt der Insolvenzgefahr bei der Gestaltung der relevanten Projektverträge im Rahmen der Beratungspraxis besonderes Augenmerk zu.
Ist der Schuldner insolvent, gilt es schnell zu handeln und den richtigen, sichersten Weg zu gehen. Insbesondere sind z. B. Direktzahlungen an den Nachunternehmer durch den Bauherren ohne vorherige Kündigung, z. B. nach § 8 Abs. 2 VOB/B oder aufgrund von Verzug, unbedingt zu vermeiden. Wir beraten unsere Mandanten hier umfassend zur richtigen Positionierung.
Wir unterstützen unsere Mandanten bei der – für sie oft besonders überraschenden, u. U. Jahre später erst erklärten – Insolvenzanfechtung des Insolvenzverwalters und Abwehr von Rückforderungsansprüchen zugunsten der Masse. Wir beraten des Weiteren bei der Durchsetzung oder Abwehr eines Vorgehens aus Sicherheiten, zur insolvenzbedingten Kündigung oder auch umgkehrt Insolvenzverwalter bei der Durchsetzung von Forderungen gegen Baubeteiligte.
Daneben beraten wir Unternehmen in der Krise mit dem Ziel, diese zu sanieren und fortzuführen und eine (strafbare) Insolvenzverschleppung zu vermeiden.
Leistungen
Ihr Ansprechpartner
Dr. Maximilian R. Jahn
Standort Frankfurt a. M.
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