Bauarbeitsrecht

Wir beraten unsere Mandanten – in der Regel General- oder Hauptunternehmer, aber auch auch Bauherren – im Rahmen der Vertragsgestaltung aber auch bei der Inanspruchnahme zu den Haftungstatbeständen im Sozialgesetzbuch, dem Mindestlohngesetz (MiLoG) und dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG).

Der Hauptunternehmer haftet nach den sozialrechtlichen Vorschriften (§ 28 e SGB IV und § 150 Abs. 7 SGB VII) bei einem Bauvorhaben dafür, dass der Nachunternehmer die Sozialversicherungsbeiträge für seine Mitarbeiter abführt. Während hier die Möglichkeit, sich zu exkulpieren besteht, ist dies bei der verschuldensunabhängigen Haftung nach dem MiLoG und dem AEntG ausgeschlossen. Da der Regress gegen den Verursacher oft wenig aussichtsreich ist, muss das Risiko einer Inanspruchnahme bei Gestaltung der Nachunternehmerverträge u. a. durch wirksame Prüfklauseln, Kontrollmechanismen und Bürgschaftsregelungen  verringert werden.

Mandanten werden zudem häufig mit dem Problem der Scheinselbstständigkeit konfrontiert. Der Vorwurf der Ermittlungsbehörden lautet hier, dass Beiträge zur Sozialversicherung nicht ordnungsgemäß abgeführt worden sein sollen. Trifft dies zu, weil die Beschäftigung tatsächlich nicht als selbständige Tätigkeit, sondern als Arbeitnehmerbeschäftigung einzuordnen ist, drohen erhebliche strafrechtliche, zivilrechtliche, aber auch steuerrechtliche Konsequenzen für die Verantwortlichen des Hauptunternehmers. Wir beraten unsere Mandanten im Vorfeld bei der richtigen Strukturierung der Beschäftigungsverhältnisse ebenso wie bei der Abwehr behördlicher Inanspruchnahmen.

Über unsere Kooperationspartner decken wir im Übrigen auch alle nicht baubezogenen arbeitsrechtlichen Fragestellungen ab.

Leistungen

  • Haftung für Lohnforderungen, Sozialversicherungsbeiträge, Berufsgenossenschaftsbeiträge und Insolvenzgeldumlage von Nachunternehmern

  • Auftraggeberhaftung nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG)

  • Auftraggeberhaftung nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG)

  • Strategien zur Haftungsvermeidung und zur Haftungsreduzierung

  • Beratung zur Scheinselbständigkeit

  • Prozessführung

  • Schulungen und Seminare

Ihr Ansprechpartner

Dr. Maximilian R. Jahn

Standort Frankfurt a. M.

T +49 69 9897278-00
F +49 69 9897278-99
jahn@jahnhettler.de