Baustrafrecht
Wir beraten zum Bau- und Nebenstrafrecht sowie im Ordnungswidrigkeitenrecht (z. B. § 18 MaBV). Typische Delikte sind – neben Betrug, Untreue und Korruptionsdelikten – die Baugefährdung, Umwelt-, Arbeitnehmerüberlassungs-, Schwarzarbeitsdelikte und Insolvenzstraftaten.
Strafrechtliche Ermittlungen können die betroffenen Unternehmen und Personen über Jahre hinweg belasten; es können hohe Bußgelder in mitunter siebenstelliger Höhe drohen. Der Ausgang der Verfahren kann – nicht zuletzt wegen Folgesanktionen wie Vergabesperre oder Gewerbeuntersagung und dem Reputationsschaden – existenzbedrohenden Charakter haben.
Mit unserem Know-how im Bau- und Architektenrecht können wir bereits auf Tatsachenebene unberechtigte Vorwürfe bekämpfen oder in den richtigen Kontext setzen. Wann und auf welchem Weg droht ein Einschreiten der Ermittlungsbehörden? Wie positionieren Sie sich richtig und vermeiden Sie Risiken? Wie können Unternehmen und Mitarbeiter geschützt werden? Wie ist (auch arbeitsrechtlich) gegen Mitarbeiter vorzugehen, die sich nach den (bisherigen) Erkenntnissen strafbar gemacht haben? Wie lässt sich der Schaden begrenzen?
Wir entwerfen und unterstützen Sie bei der Aufstellung von Compliance-Systemen, um Straf- und Bußgeldverfahren zu Lasten von Unternehmen und Geschäftsleitung von vorn herein zu vermeiden.
Leistungen
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Dr. Maximilian R. Jahn
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