Neues Bauvertragsrecht

Im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des neuen Bauvertragsrechts am 01.01.2018 stellen sich bedeutsame Fragen zur Gestaltung des Anordnungsrechts und der Vergütung für Nachtragsleistungen nach §§ 650b und 650c BGB. Wie kann das gesetzliche Konzept insbesondere in zeitlicher Hinsicht zulässig und sinnvoll zugunsten des Auftraggebers modifiziert werden? Soll die Abrechnung auf Basis der Auftragskalkulation erfolgen oder anhand der tatsächlich erforderlichen Kosten? Wie können die gesetzlichen Regelungen modifiziert werden? Wie kann das Konfliktpotential reduziert werden, wo nun Konflikte u. U. deutlich schneller gerichtlich eskalieren dürften, weil beide Parteien nach § 650d BGB gegen aus ihrer Sicht angreifbare Anordnungen mit einstweiligen Verfügungen vorgehen können.

Der Umgang mit den Regeln des neuen Bauvertragsrechts hat demnach zentrale Bedeutung für eine erfolgreiche Vertragsabwicklung. Wir haben uns auf die Neuerungen bereits über ein Jahr vor ihrem Inkrafttreten intensiv vorbereitet und entsprechende vertragliche Mechanismen entwickelt. Unsere Anwälte begleiten das Thema also seit langem – dies übrigens auch durch teils mehrstündige Seminare (www.jahnhettler.de/seminare). Gerne bieten wir auch Ihnen und Ihren Projektpartnern entsprechende Schulungen an.

Tätigkeitsschwerpunkte