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Standort Frankfurt a. M.
Jahn Hettler Rechtsanwälte PartG mbB
Guiollettstraße 48 (Solo West)
60325 Frankfurt am Main

Dr. Maximilian R. Jahn

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Partner

Dr. Maximilian R. Jahn ist Partner bei Jahn Hettler Rechtsanwälte in Frankfurt am Main und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Er berät Auftraggeber und Auftragnehmer sowie Investoren umfassend bei der Entwicklung und Realisierung von öffentlichen und gewerblichen Infrastruktur-, Immobilien- und Anlagenbauprojekten. Dazu gehört vor allem die Konzeption und Strukturierung des Projekts, die Gestaltung und Verhandlung der relevanten Projektverträge sowie das baubegleitende Claim- und Anti-Claim-Management unter Berücksichtigung aller baubetrieblichen Schnittstellen bei gestörten Bauabläufen. Herr Dr. Jahn verfügt ferner über langjährige Erfahrung in der Führung und Steuerung von gerichtlichen Großprozessen.

  • Privates Bau und Architektenrecht
  • Baubegleitende Projektberatung: Tief-, Hoch- und Ingenieurbau sowie Infrastruktur (Verkehrswegebau, Sektoren)
  • Bauträger- und Wohnungseigentumsrecht
  • Projektentwicklung; Grundstücks-, Miet- und Nachbarrecht
  • (Internationales) Anlagenbau-, Bau-, Kauf- und Lieferrecht (einschließlich FIDIC etc.)
  • Asset-, Property- und Facility Management
  • Sicherheiten und Bürgschaftsrecht
  • Vergaberecht
  • (Groß-) Prozessführung und Schiedsverfahren
  • Schiedsrichter, Konfliktmanagement, Adjudikation, Streitbeilegung

Deutsch, Englisch

  • Equity Partner bei GvW Graf von Westphalen 2016 – 2018
  • Equity Partner bei Kapellmann Rechtsanwälte 2014 – 2016
  • Fachanwalt für Privates Bau- und Architektenrecht seit 2011
  • Osborne-Clarke-Promotionspreis (s.c.l.)
  • Studium an der London School of Economics and Political Science (LSE)
  • Studium und Promotion an der Universität zu Köln
  • Empfohlener Anwalt für Privates Baurecht, „stellte seine Akquisestärke mehrfach unter Beweis“ (JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2017/2018)
  • Empfohlener Anwalt für Baurecht und Immobilienrecht (The Legal 500 Deutschland 2018)
  • Empfohlen im brand eins Wirtschaftsmagazin im Bereich Baurecht (brand eins: beste Wirtschaftskanzleien 2020)
  • Empfohlener Anwalt für Privates Baurecht im JUVE Handbuch (JUVE Ranking 2020/2021, „Spitzenberater“)
  • Vertretung ARGE bei Neu- und Ausbaustrecke F- und S-Bahn, 8 Klageverfahren, Durchsetzung Restwerklohn/Nachträge und Abwehr
  • Rückforderungsklage in 8 Klageverfahren (Klageschrift Passivklage 2.289 Seiten, 75 Ordner Anlagen)
  • Prozessführung Mehrzweckhalle für Auftragnehmer: Sachnachträge und gestörter Bauablauf mit Beschleunigungen
  • Projektbegleitende Beratung des Karlsruher Sport-Club Mühlburg-Phönix e. V. bei Neuerrichtung eines Stadions für 34.000 Zuschauer unter Abriss Bestandsstadion bei Spielbetrieb
  • Vertretung ARGE in Kündigungsprozess mit Werklohnwiderklage
  • Nachprüfungsverfahren großes Brückenbauwerk, Hessen
  • Laufende Prozessführung für Fonds eines großen Investmentmanagers, u. a. wegen Objekt mit massiven Brandschutzmängeln nach „Kernsanierung“
  • Baubegleitende Beratung mehrere Wohnungsbauprojekte (+120 Wohneinheiten je Projekt) sowie Mängelmanagement gegen NU und WEG-Erwerber nach Abnahme
  • Laufende Beratung mehrerer großer Wohnungseigentümergemeinschaften und Erwerber gegen Bauträger bei Abnahme, Mängeln und Insolvenz
  • Laufende Prozessführung für Fonds eines großen Asset- und Investmentmanagers, u. a. wegen Objekt mit massiven Brandschutzmängeln nach „Kernsanierung“
  • Seminarreferent, ständiger Mitarbeiter und Kommentarautor bei IBR-Online
  • ständiger Referent bei verschiedenen Landesverbänden des BFW
  • zahlreiche (Inhouse-) Seminarveranstaltungen zum Bau- und Vergaberecht (ITGA, DMK-Award, DMB, Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main, Kreishandwerkerschaft Bergstraße etc.)
  • Lehrbeauftragter der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, Mosbach
  • „Die Abnahme des Gemeinschaftseigentums und typische Fehler“, NZBau 2020, 417 (zusammen mit Sebastian Eufinger)
  • „OLG Celle/BGH – Mangelhafte Anlage bestellt: Keine Kündigung wegen dieses Mangels!“, IBR-Beitrag (Werkstatt)
  • „OLG Hamm/BGH – Unrichtige Eintragung der Wohnfläche ist ein wesentlicher Mangel!“, IBR 2020, 527
  • „OLG München/BGH – Kellerräume müssen keine Wohnraumqualität aufweisen!“, IBR 2020, 405
  • „OLG Zweibrücken/BGH – Trotz guter Baukonjunktur: Keine Vermutung für Füllaufträge!“, IBR 2020, 396
  • „OLG Düsseldorf – Angelieferte, aber nicht eingebaute Bauteile sind keine erbrachten Leistungen!“, IBR 2020, 286
  • „OLG Dresden/BGH – Wie ist nach freier Kündigung abzurechnen?“, IBR 2020, 285
  • Gastbeitrag: „BGH zum Werkvertragsrecht – Entschädigung für Unternehmer bei Baustillstand?“, Legal Tribune Online vom 03.04.2020
  • „OLG München/BGH – Detail-Pauschalvertrag kann nach Kündigung auf Einheitspreisbasis abgerechnet werden!“, IBR 2020, 178
  • „OLG Brandenburg – Pauschal oder nicht pauschal?“, IBR 2020, 116
  • „OLG Dresden/BGH – Bauvertrag gekündigt: Planungsleistungen können nach HOAI abgerechnet werden!“, IBR 2020, 65
  • „KG – Mängelbeseitigung unverhältnismäßig: Wohneinheit bezugsfertig!“, IBR 2020, 21
  • „OLG Koblenz/BGH – Recht zur Ersatzvornahme kann wirksam ausgeschlossen werden!“, IBR 2020, 20
  • „OLG Dresden/BGH – Keine Kündigung, aber Vertragsaufhebung!“, IBR 2020, 9
  • „OLG Dresden/BGH – Behörde gibt Baumaterial nicht frei: Auftraggeber muss keine aussichtslosen Rechtsmittel einlegen!“, IBR 2019, 664
  • „KG – Mängelbeseitigung unverhältnismäßig: Vergütung wird ohne Abnahme fällig!“, IBR 2019, 616
  • „KG – Exposé kann Leistungssoll bestimmen!“, IBR 2019, 496
  • „OLG Düsseldorf – Erste Kündigung beendet den Vertrag!“, IBR 2019,41
  • ibr-online-Kommentar VOB/B, § 8 und § 9 VOB/B (Kündigung durch den Auftraggeber; Kündigung durch den Auftragnehmer)
  • „OLG Brandenburg – Wie ist ein aufgehobener Werklieferungsvertrag abzurechnen?“, IBR 2019, 141
  • „OLG Köln – Wie ist der Vergütungsanspruch nach einer „freien“ Kündigung darzulegen?“, IBR 2019, 126
  • „LG Hannover – Wer das „Verkehrsmengenrisiko“ übernimmt, kann keine Vertragsanpassung verlangen!“, IBR 2019, 6
  • „OLG Frankfurt/BGH – „Kompensationsvertrag“ ausgeschlagen: Erwerbsmöglichkeit böswillig unterlassen!“, IBR 2018, 677
  • „KG – In welcher Höhe muss der Auftraggeber Sicherheit nach § 650f BGB (§ 648a BGB a.F.) leisten?“, IBR 2018, 505
  • „KG – Große Kündigungsvergütung: Wie sind die ersparten Aufwendungen darzulegen?“, IBR 2018, 495
  • „OLG Hamburg/BGH – Auftraggeber beauftragt „frei“ gekündigten Nachunternehmer: Liegt darin ein Füllauftrag?“, IBR 2018, 381
  • „OLG Schleswig – Kein Pauschalvertrag bei Auflistung von Bauteilen und Arbeitsaufwand!“, IBR 2018, 375
  • „OLG Hamm – Kündigung wegen Mängeln: Wie werden die Restfertigstellungs- und Mehrkosten ermittelt?“, IBR 2018, 193
  • „OLG Dresden/BGH – „Freie“ Kündigung: Ersparnisse und anderweitiger Erwerb können nicht pauschal bestritten werden!“; IBR 2018, 192
  • „KG – Trotz Insolvenz: Öffentlicher Auftraggeber kann nicht kündigen!“, IBR 2017, 545
  • „Der neue § 8 Abs. 4 und 5 VOB/B 2016 – ein Papiertiger?“, IBR 2017, 1037 (zusammen mit B. Meyer-Hofmann / M. Kleiber)
  • „OLG Frankfurt/BGH – Mehrkosten wegen Massenmehrungen: Pauschalpreis bleibt unverändert“, IBR 2017, 484
  • „OLG Köln – Vereinbarten Nachunternehmer nicht eingesetzt: Besteller kann kündigen!“, IBR 2017, 258
  • „OLG Zweibrücken/BGH – Auftraggeber muss nicht für schlechtes Wetter bezahlen!“, IBR 2017, 140
  • „LG Düsseldorf – Abrechnung eines frei gekündigten Werkvertrags: Wer muss was beweisen?“, IBR 2016, 526
  • „OLG Düsseldorf – Mit „Kündigung“ kann auch Rücktritt gemeint sein!“, IBR 2016, 205
  • „OLG Bamberg – Pauschal ist pauschal!“, IBR 2016, 17
  • „OLG Koblenz/BGH – Kündigung kann nicht auf einzelne Mängel beschränkt werden!“, IBR 2015, 594
  • „OLG Köln – Auftragnehmer muss Statik nur auf „ins Auge springende“ Mängel überprüfen!“, IBR 2015, 545
  • „OLG Düsseldorf – Rückforderung nach Kündigung erfolgt durch Abrechnung „von oben“!“, IBR 2015, 123
  • „OLG Düsseldorf – Detail-Pauschalpreisvertrag gekündigt: Wie ist abzurechnen?“, IBR 2015, 122
  • „OLG Naumburg – Wie ist ein „frei“ gekündigter Werkvertrag abzurechnen?“, IBR 2014, 610
  • „BGH – Restwerklohn nach Kündigung ist durch Abzug der Drittunternehmerkosten zu ermitteln!“, IBR 2014, 329
  • „OLG Naumburg – Restwerklohn wird nach Kündigung auch ohne Abnahme fällig!“, IBR 2014, 256
  • „Nachtragsbearbeitungskosten als Direkte Kosten beim VOB/B-Vertrag, NZBau 2013, 473″ (zusammen mit G. Klein)
  • „OLG Koblenz – Auftragnehmer stellt die Arbeiten unberechtigt ein: Keine Kündigung ohne Fristsetzung!“, IBR 2014, 199
  • „Die Handelshemmnis-Verordnung (Verordnung EG Nr. 3286/94)“, Dissertation, erschienen 2009 in: Peter Lang Verlag, Schriftenreihe: Beiträge zum nationalen und internationalen öffentlichen Recht
  • „Die Auswirkungen der neuen Sektorenverordnung auf den Schienensektor“, Eisenbahningenieur (EI), September 2009, 63
  • „Neues Forderungssicherungsgesetz – Teil I“, Eisenbahningenieur (EI), Mai 2009, 56
  • „Neues Forderungssicherungsgesetz – Teil II“, Eisenbahningenieur (EI), Juni 2009, 5
  • „Wirksamkeit von Vertragsstrafeklauseln für Überschreitung der Fertigstellungsfrist“, Eisenbahningenieur (EI), Oktober 2008, 53
  • „Der gemeinschaftsrechtliche Anspruch auf diplomatischen Schutz nach der Handelshemmnis-Verordnung“, Aufsatz, 107 ZVglRWiss 2008, 261-292 (zusammen mit B. Schöbener)
  • Strategien des Auftraggebers zur Abwehr der Eintragung einer Sicherungshypothek (zusammen mit V. Bollenbach, NZBau 2020, 691)
  • BFW Bundesverband freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen
  • BVMB Bundesverband der mittelständischen Bauindustrie
  • Institut für Baurecht Freiburg im Breisgau e.V.
  • Verein zur Förderung von Forschung und Lehre im privaten Baurecht an der Philipps-Universität in Marburg e.V.
  • ARGE Baurecht beim Deutschen Anwaltverein
  • BauMonitoring e.V.
  • Deutscher Baugerichtstag e.V.
  • Tax & Legal Excellence