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Niklas Roth
Rechtsanwalt
Herr Roth berät Auftraggeber und Auftragnehmer sowie Bauträger und Wohnungseigentümergemeinschaften. Seine Tätigkeit umfasst die Beratung in allen zivilrechtlichen Fragen des Bau- und Werkvertragsrechts, der VOB/B und des Nachbarrechts sowie allen öffentlich-rechtlichen Fragestellungen, insbesondere im Bereich des Bauordnungs- und Bauplanungsrechts. Dies umfasst u.a. die Beratung bei städtebaulichen Vereinbarungen, die Umsetzung von Nutzungskonzepten sowie die Vertretung gegenüber Behörden.