Startseite_19.04.222022-05-19T10:01:09+02:00

ANWALT FÜR BAURECHT
UND WERKVERTRAGSRECHT

Verlassen Sie sich bei Ihren Bauvorhaben auf die Unterstützung durch Profis. Wir sind mit fachanwaltlicher Kompetenz an verschiedenen Standorten in Deutschland an Ihrer Seite: Ein Anwalt* für Baurecht unserer Kanzlei vertritt Ihre Interessen auf höchstem Niveau, mit herausragender Expertise und Weitsicht in der projektbegleitenden Beratung und juristischen Projektsteuerung.

Ihre Anwälte für Baurecht und Werkvertragsrecht:

  • Qualifikation, Spezialisierung und Erfahrung!

  • Herausragende juristische Beratung und zielführende Vertretung im Konfliktfall

  • Fachanwaltliche Expertise: Lassen Sie sich von führenden Experten in Deutschland vertreten!

  • Kanzlei-Team ausgewiesener Spezialisten auch in angrenzenden Rechtsgebieten

  • Beratungstiefe durch Qualifikation und Erfahrung

  • Projektbegleitende Beratung für Vorhaben im In- und Ausland

  • Juristische Projektsteuerung

  • Hervorragendes Beraternetzwerk: Zusammenarbeit mit einigen der besten Bausachverständigen und baubetrieblichen Sachverständigen in Deutschland

  • Just-in-time-Beratung mit kurzen Reaktionsfristen

  • Aktives und prozesserfahrenes Konfliktmanagement

  • Fairer Interessenausgleich im Streitfall

  • Persönliche Mandatsvertretung – keine wechselnden Ansprechpartner

* Die in allen Texten dieser Website gewählte männliche Form bezieht sich immer zugleich auf weibliche, männliche und diverse Personen.

Wenden Sie sich bei Ihren Bauvorhaben schon bei der Projektstrukturierung und Grundlagenschaffung, jedenfalls aber in der Planungsphase an einen Anwalt für Baurecht unserer Kanzlei. Unser Team besteht aus Experten, die im öffentlichen und privaten Baurecht, bei der Vertragsgestaltung, allen Fragen zu besonderen Vertragstypen oder der Mängel- und Gewährleistungsverfolgung mit herausragender Expertise an Ihrer Seite sind.

Als Anwalt für Baurecht sind wir mit allen Bereichen des Bauwesens bestens vertraut. Es gibt kaum einen Vorhabentyp, den wir im In- und Ausland nicht schon beraten hätten. Wir verfügen insbesondere über jahrelange Erfahrung in der baubegleitenden Rechtsberatung von Großprojekten und von Infrastrukturmaßnahmen der öffentlichen Hand: Als Anwalt für Baurecht kennen wir die vergabe-, planungs- und baurechtlichen Besonderheiten beim Autobahnbau oder von Konzessionsmodellen ebenso wie die spezifischen Gepflogenheiten bei Bauvorhaben der Deutschen Bahn (DB) wie etwa beim Gleis-, Tunnel- oder Bahnhofsbau.

Ihr Projekt ist bei einem (Fach-) Anwalt für Baurecht in jeder Hinsicht in qualifizierten Händen: Wir engagieren uns projektorientiert, transparent und pragmatisch für Ihre Interessen.

Welche Ziele lassen sich in welchem Zeitrahmen realistisch erreichen? Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wenn Sie an nachhaltigen Lösungen interessiert sind.

Warum JAHN HETTLER? – Erfahren Sie hier, weshalb Sie bei einem Anwalt für Baurecht unserer Kanzlei in den besten Händen sind!

JAHN HETTLER AKTUELL

BGH Urt. v. 20.04.2023 – I ZR 113/22: Reservierungsgebühren unter Anrechnung auf die Maklerprovision in AGB des Immobilienmaklers unwirksam!

Kanzleinachrichten|

Es war naheliegend – nun hat der BGH es entschieden: Die Vereinbarung einer nicht rückerstattungsfähigen Reservierungsgebühr ist zwischen Immobilienmakler und Kaufinteressent unwirksam. Im konkreten Fall sollte die an den Makler entrichtete Reservierungsgebühr bei einem Zustandekommen des Kaufvertrags auf die Maklerprovision angerechnet werden. Bei Nichtzustandekommen des Kaufvertrags soll die Rückzahlung der Reservierungsgebühr ausnahmslos ausgeschlossen sein.

31.05.2023 – Das Ende eines Großverfahrens: Der Frankfurter Standort von JAHN HETTLER hat erfolgreich einen der größten Bauprozesse Deutschlands abgeschlossen!

Kanzleinachrichten|

Namenspartner Dr. Maximilian Jahn: „Wir sind sehr stolz über diesen in enger Zusammenarbeit mit der Mandantin erzielten Erfolg. Unser Team hat dafür Jahre mit Leidenschaft und der notwendigen Härte vor insgesamt fünf Gerichten gekämpft. Am Ende haben sich die frühzeitig getroffenen strategischen Weichenstellungen ausgezahlt.“

Werkvertragsrecht

Seit dem 01.01.2018 differenziert der Gesetzgeber zwischen dem Werkvertrag und dem Bauvertrag im Sinne von § 650a BGB. Ob das eine oder das andere vorliegt, ist nicht immer einfach zu sagen. Der Unterschied kann aber gravierend sein, weil beispielsweise bei einer Einordnung als Werkvertrag nicht nur das Werkvertragsrecht der §§ 630 – 650 BGB gilt, sondern darüber hinaus auch das Anordnungsrecht nach §§ 650b, 650c BGB und eine Bauhandwerkersicherheit nach § 650f BGB vom Auftragnehmer gefordert werden kann.

Ein Anwalt für Baurecht unserer Kanzlei wird nicht nur die anwendbaren Regeln souverän identifizieren, sondern Sie natürlich auch bei allen Themen unterstützen, die der Werk- und Bauvertrag gemeinsam haben. Unsere Expertise als Anwalt für Baurecht deckt den kompletten Entstehungsprozess eines Bauvorhabens ab. Hier sind wir von der konzeptionellen Beratung über die Vertragsgestaltung, die Durchführung der Vergabe und Verhandlung aller Projektverträge bis zur Begleitung der Bauabnahme und dem Mängel-, Sicherheiten- und Gewährleistungsmanagement ganzheitlich für Sie tätig.

Nehmen Sie daher zu einem unserer Standorte in Frankfurt, München und Stuttgart Kontakt auf, gleichgültig, ob es um das Werkvertragsrecht geht oder Sie einen Anwalt für Baurecht suchen.

Im Baurecht auf höchstem
Niveau vertreten

Als Anwalt für Baurecht vertreten wir Sie zielführend und lösungsorientiert auch in angrenzenden Rechtsgebieten. Dafür wurden wir von der WirtschaftsWoche, Juve und brand1 ausgezeichnet. Wir bieten Klarheit bei komplexen juristischen Fragestellungen und geben Ihnen bereits im Vorfeld Orientierung bei der strategischen Planung Ihrer Vorhaben. Zu unseren Kernberatungsleistungen gehören unter anderem das Risiko-, Claim-, Anti-Claim- und Nachtragsmanagement.

Experten im Bau- & Werkvertragsrecht
– jetzt Anwalt kontaktieren!

Die Beratung durch einen Anwalt für Baurecht unserer Kanzlei deckt nicht nur das Baurecht und Werkvertragsrecht ab, sondern natürlich auch alle prozessrechtlichen Aspekte. Wir beraten in einigen der größten Bauprozesse Deutschlands. Die Anwälte unserer Kanzlei sind regelmäßig in Schiedsverfahren als „Schiedsrichter“ oder Parteivertreter tätig; als Schlichter sind wir im Konfliktmanagement während eines laufenden Bauvorhabens gefragte Ansprechpartner.

Ein Anwalt für Baurecht unserer Kanzlei unterstützt Sie auf höchstem Niveau in folgenden Bereichen:

  • Bauverträge nach VOB/B und BGB (insbesondere neues Bauvertragsrecht) in allen Ausprägungen (EP-, Detail- und Global-Pauschalpreis-, GU-, SF-, Stundenlohn-, GMP-, Value Engineering-, Selbstkostenerstattungs-, Mehrparteien- und Partneringverträge)

  • AGB (-Inhaltskontrolle), Vertragsbedingungen, Nachunternehmer- und Lieferantenverträge

  • Baubegleitende Projektberatung und juristische Projektsteuerung auf allen Ebenen

  • Juristisches Risiko-, Claim- und Anti-Claim- sowie Nachtragsmanagement

  • Neue Vertragsformen, Partnering

  • Neues Bauvertragsrecht

  • Kosten, Qualitäten, Termine (Werklohn, Mängel, Bauzeit)

  • Geänderte und zusätzliche Leistungen; geänderter Werkerfolg

  • Mehrvergütungs-, Haftungs-, Versicherungs-, Vertragsstrafeansprüche

  • Aufbereitung, Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen aus gestörten Bauabläufen und Bauzeitclaims

  • Schallschutz, Baulärm und TA Lärm

  • Baurechtschaffung und Immissionsschutzrecht

  • BauFordSiG; Baugeld

  • Recht des Baumonitorings

  • Abnahme, Gewährleistungsmanagement und Sicherheitenrücklauf

  • FIDIC, NEC, JCT, PPC2000

  • Facility-Management-, Asset- und Property-Management (-Verträge)

  • Bauschadens- und Bauversicherungsecht

  • Baugesellschaftsrecht, ARGE-Verträge

  • Bauarbeitsrecht

  • Bauinsolvenzrecht

  • ÖPP und Konzessionsmodelle

  • (Groß-) Prozessführung, Streitschlichtung und Konfliktmanagement

  • Schiedsgericht, Adjudikation, Schlichtung, Mediation, Schiedsgutachten nach SLBau, SOBau, DIS, DIS-AVO

  • Schulungen und Seminare

DIE KANZLEI

Wir setzen auf Qualifikation, Spezialisierung und Erfahrung. Das Team und die Kooperationspartner von Jahn Hettler bestehen ausschließlich aus Anwältinnen und Anwälten mit einem klaren, unverwässerten, fachlichen Fokus. Gleichgültig ob Sie mit einer Frage im öffentlichen oder privaten Baurecht, im Vergaberecht, im Architektenrecht, im Bereich Projektentwicklung und Bauträgerrecht, im Grundstücks-, WEG- oder Nachbarschaftsrecht oder im Miet- oder Prozessrecht konfrontiert sind: Sie profitieren von der langjährigen Erfahrung und umfassenden Beratungstiefe eines echten Experten, der den Bereich nicht nur „auch“ oder nur „mitmacht“. Das wirkt sich nicht nur positiv auf die Qualität, sondern auch auf die Effizienz der Beratung aus.

Wir begleiten große und sehr große Projekte zu jeder Zeit und in allen Projektphasen.

Qualifikation. Spezialisierung. Erfahrung. Expertenwissen.

Wir beraten zum gesamten Lebenszyklus der Immobilie, des Anlagenbaus und zu allen Projektphasen großer Infrastrukturvorhaben. Wir begleiten die Projekte schnittstellenübergreifend ausschließlich mit ausgewiesenen Experten („Spezialisten“) in den jeweiligen Rechtsgebieten. Als Profis im Bereich der projektbegleitenden Beratung und juristischen Projektsteuerung gehört zu unseren Kernberatungsleistungen das Risiko-, Claim-, Anti-Claim- und Nachtragsmanagement.

Wir beraten hier in allen Projektphasen – von der Vorbeugung über die gütliche Streitbeilegung durch aktives Konfliktmanagement bis zur Durchsetzung / Abwehr entsprechender Ansprüche im Adjudikations-, Schieds- oder Gerichtsverfahren. Wir decken dabei insbesondere alle technischen und baubetrieblichen Schnittstellen und Bauzeitthemen ab und verfügen über langjährige Erfahrung mit gestörten Bauabläufen. Unsere hochgradige Spezialisierung und wissenschaftlich fundierte Beratung ist dabei gekoppelt mit projektorientierter „just-in-time“-Beratung mit sehr kurzen Reaktionsfristen durch projekterfahrene Anwältinnen und Anwälte.