Datum: 24.02.2022, 13:30 Uhr
BFW-Online Seminar
Referent: Dr. Maximilian R. Jahn
Jahn Hettler Rechtsanwälte PartG mbB
Standort Frankfurt a. M.
T +49 69 9897278-11
F +49 69 9897278-99
jahn@jahnhettler.de
Schon mit seiner Entscheidung hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) für ein mittelschweres Erdbeben gesorgt, als er festgestellt hat, dass der verbindliche Preisrahmen der HOAI gegen die Dienstleistungsrichtlinie der EU (2006/123/EG) verstößt.
Die aktuelle Entscheidung des EuGH vom 18.1.2022 (Rs. C-261/20) verdient genauso viel Aufmerksamkeit. Zur Überraschung der Fachkreise hat der EuGH nunmehr entschieden, dass das EU-Recht nicht generell ausschließt, die Mindestsätze nach HOAI erfolgreich geltend zu machen.
Die gespaltene Rechtsprechung der Oberlandesgerichte, wonach je nach örtlicher Zuständigkeit unterschiedlich über die Anwendbarkeit bzw. Nichtanwendbarkeit der HOAI entschieden wurde, dürfte damit beendet sein. Eine Vielzahl derzeit ruhend gestellter Verfahren stehen jetzt zur Entscheidung vor den deutschen Gerichten an.
Doch was bedeutet diese Entscheidung konkret für den laufenden (Rechts-) Streit zwischen dem Architekten/Ingenieur und dem Auftraggeber? Wie sind die Ausführungen des EuGH zu verstehen, dass ein Schadenersatz des Auftraggebers gegen den Bund in Betracht kommt und was muss der Auftraggeber tun, um einen solchen Anspruch gegenüber dem Bund tatsächlich geltend machen zu
können. All diese Fragestellungen, die sich aus der tagesaktuellen Entscheidung des EuGH ergeben,
sollen mit diesem Seminar behandelt werden.
Ziel des Seminars:
Das Seminar zielt darauf ab, den Teilnehmern einen möglichst breiten Überblick über die Entscheidungen des EuGH und seine Reichweite und die Konsequenzen für Architekten/Ingenieure und den Auftraggebern in der Praxis zu geben. Es sollen Handlung- und Reaktionsstrategien für laufende oder zukünftige Rechtsstreitigkeiten aufgezeigt werden. Nützliche Praxistipps und Hinweise zur Vertragsgestaltung runden das Seminar ab.
Veranstalter:
BFW Landesverband Baden-Württemberg e. V.
Hospitalstr. 35
70174 Stuttgart
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