Architekten- und Ingenieurrecht;
Recht der Projektsteuerung

Die Beratung von Architekten, Ingenieuren, Projektsteuerern, Projekt- und Constructionmanagern sowie Monitoring-, Bauüberwachungs- und Baubetreuungsbüros stellt bei Jahn Hettler eine eigenständige Disziplin dar.

Im Rahmen der Vertragsgestaltung unterstützen wir seit Jahren unsere Mandanten bei der Gestaltung von Leistungsbildern, Honoraren, Beauftragungsstufen, sinnvollen Vertragsterminen, Kostenobergrenzen, Vertragsstrafe, Sicherheiten, u.v.m. Wir minimieren Risiken und erhöhen die Termin- und Kostensicherheit bei Pauschalhonoraren, Baukostenbudgets oder (noch) HOAI- oder AHO-Verträgen.

Während der Planungs- und Bauphase beraten wir zu Planer- und Projektsteuerungsnachträgen und der erforderlichen Dokumentation. Das Claim- und Anti-Claimmanagement bei Planungsänderung oder bei verzögerter oder verlängerter Bauausführung gehört zu unseren Kernkompetenzen. Auch hier profitieren unsere Mandanten von der Kombination aus Spezialwissen im Architekten-, Ingenieur- und Projektsteuerungsrecht mit unserem Know-how im Baurecht. Daneben beraten wir zu allen Fragen rund um Kündigung und Haftung des Planers, insbesondere zu Sowieso-Kosten während der Bauabwicklung.

Schon vor Inkrafttreten des neuen Bauvertragsrechts am 01.01.2018 haben wir uns intensiv mit den damit verbundenen Themen des Anordnungsrechts gegenüber Planern und Ingenieuren, dem neuen Sonderkündigungsrecht („Leistungsphase 0“), der Teilabnahme und der Haftung für Bauüberwachungsfehler gewidmet und sinnvolle vertragliche Lösungen erarbeitet.

Obwohl nicht jeder Baumangel automatisch ein Haftungsfall des Architekten oder Ingenieurs und schon gar nicht des Projektsteuerers ist, werden diese, wenn nicht rechtzeitig durch vertragliche Vereinbarungen gegengesteuert wird, oft rein vorsorglich neben dem Bauunternehmer in Anspruch genommen. Wir beraten und vertreten Architekten, Ingenieure und Projektsteuerer außergerichtlich aber auch vor Gericht und in Schiedsverfahren in allen versicherungs- und haftungsrechtlichen Streitigkeiten, z. B. zu Planungs- und Baumängeln, Sachwalterhaftung, Sowieso-Kosten und Überwachungsfehlern, aber natürlich auch bei Honorar- und Nachtragsprozessen.

Zudem unterstützen wir unsere Mandanten bei Spezialfragen zum Urheberrecht, Architektenwettbewerben und Vergaberecht.

Leistungen

  • Architekten-, Ingenieur-, Fachplaner-, SiGeKo-, Baubetreuungsverträge; Value Engineering; Leistungsbilder

  • BIM-Verträge

  • Projektsteuerungs-, Projektmanagement-, Construction Management- und Projektentwicklungsverträge

  • AGB-Inhaltskontrolle

  • Neues Bauvertragsrecht

  • Honorarfragen (HOAI, DIN 276, AHO, usw.) und Planer- und Projeksteuerernachträge

  • Urheberrecht

  • Planungs-, vergabe- und baubegleitende Projektberatung

  • Terminsicherung, Planung der Planung

  • Nachtragsmanagement für Bauherren, Architekten und Ingenieure

  • Ansprüche aus gestörtem Planungs- und Bauablauf und Bauzeitclaims

  • Planerhaftung (Mängel, Sowieso-Kosten, Baukostenobergrenze, Vertragsstrafe usw.)

  • Beratung zu Architektenhaftpflichtversicherung

  • Abnahme, Gewährleistungsmanagement und Sicherheitenrücklauf

  • Auftraggeberinformationsanforderungen (AIA)

  • Architektenwettbewerbe und Vergaberecht

  • Prozessführung, Streitschlichtung und Konfliktmanagement

  • Muster, Dokumentations- und Arbeitshilfen

  • Schulungen und Seminare

Ihre Ansprechpartner

Dr. Maximilian R. Jahn

Standort Frankfurt a. M.

T +49 69 9897278-00
F +49 69 9897278-99
jahn@jahnhettler.de

Dr.-Ing. Steffen Hettler (M.Sc.)

Standort München

T +49 89 5880856-00
F +49 89 5880856-99
hettler@jahnhettler.de