Vertragsgestaltung im Baurecht: BGB-Bauvertrag oder VOB-Vertrag?
Jedem Bauvorhaben – sei es ein Neubau, Umbau oder lediglich eine einzelne Leistung an einem Bauwerk – liegt ein Bauvertrag zugrunde. Grundlegend sind die Regelungen zu Kosten, Qualitäten und Terminen im Bauvertrag.
Bei privaten / gewerblichen Auftraggebern greift in erster Linie das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Doch auch die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B) kann angewendet werden. Für öffentliche Auftraggeber ist die Anwendung der VOB/B ab bestimmten Schwellenwerten verbindlich.
Wir lassen Sie von unserem Expertenwissen profitieren. Erfahren Sie nachstehend mehr über:
- BGB-Bauvertrag
- VOB-Vertrag
Gerne erläutern wir Ihnen die unterschiedlichen Verträge im Baurecht während einer persönlichen Beratung. Auch über besondere Vertragstypen können wir Sie bei dieser Gelegenheit informieren. Schildern Sie uns einfach Ihr konkretes Vorhaben und wir helfen Ihnen bei der zielführenden Vertragsgestaltung.
Wir sind auch Ihr Ansprechpartner, wenn es um die Prüfung eines Bauvertrags geht. Bauvorhaben sind komplex und erfordern einen hohen finanziellen Einsatz. Verschaffen Sie sich rechtliche Sicherheit, indem Sie Ihren Bauvertrag durch uns prüfen oder erstellen lassen.