Besondere Bauvertragsarten

Abhängig vom Stand der Planung und der gewünschten Risikoverteilung, sind verschiedene Bauvertragsarten möglich.

Mit den jeweiligen Bauvertragsarten, z. B. einen Generalunternehmervertrag (GU-Vertrag), einen Garantierter-Maximal-Preis-Vertrag (GMP-Vertrag) werden grundlegende Weichenstellungen für das Projekt getroffen. Für Bauunternehmen ist auch wichtig, die Zusammenarbeit in einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) zur Erfüllung eines gemeinsam abzuwickelnden Bauvertrags zu regeln (ARGE-Vertrag). Wir erklären Ihnen, was es mit den unterschiedlichen Bauvertragsarten auf sich hat.

Erfahren Sie alles Wissenswerte zu folgenden Bauvertragsarten und dem ARGE-Vertrag:

  • GU-Vertrag
  • GMP-Vertrag
  • ARGE-Vertrag

Sie interessieren sich für Bauvertragsarten, die auf dieser Seite nicht näher betrachtet werden wie den Schlüsselfertigvertrag oder den Nachunternehmervertrag? Auch für diese Bauvertragsarten sind wir als Anwalt für Bau- und Werkvertragsrecht der geeignete Ansprechpartner. Für eine bedarfsgerechte Beratung nehmen Sie hier direkt mit uns Kontakt auf.

Ein GU-Vertrag ist abzuschließen, wenn ein Auftraggeber als Bauherr die Bauausführung und in Teilen auch die Planung eines Bauwerks einem Generalunternehmer überträgt. Der Generalunternehmer übernimmt mit Unterzeichnung des GU-Vertrags den Bauauftrag zur Erstellung des gesamten Bauwerks. In der Regel führt er jedoch nicht alle Bauleistungen selbst aus, sondern vergibt einzelne Gewerke oder Teilleistungen an Nachunternehmer. Der Generalunternehmer bleibt aber gegenüber dem Bauherrn haftender Vertragspartner für das gesamte Bauvorhaben. Inhaltlich gibt es, abhängig von Leistungsumfang und dem Grad der übertragenen Planung eine Vielzahl von Spielarten.

Der GMP-Vertrag gehört zu den besonderen Bauvertragsarten, weil es sich dabei um ein Vertragsmodell aus dem angloamerikanischen Rechtskreis handelt. Der GMP-Vertrag hat eine enge Projektpartnerschaft von Auftraggeber und Auftragnehmer zum Gegenstand, bei der der Auftragnehmer frühzeitig in die Planung eingebunden wird und die Planung bei Vertragsschluss noch nicht abgeschlossen ist und insbesondere die auszuführenden Mengen noch unbekannt sind. Das macht die Preisfindung schwierig. Deswegen wird im Rahmen eines GMP-Vertrags mit dem Auftraggeber für das gesamte Projekt kein Festpreis, sondern ein Höchstpreis in Form einer Pauschalsumme vereinbart. Die Vergabe von Nachunternehmerleistungen erfolgt gemeinsam im Rahmen des open-book-Verfahrens; der Endpreis orientiert sich an den tatsächlich angefallenen Nachunternehmerkosten mit Zuschlag für den Auftragnehmer, maximal aber dem Höchstpreis.

Wenn sich mehrere Bauunternehmen zur Übernahme eines Bauprojekts als Arbeitsgemeinschaft (Bau-ARGE) zusammenschließen, müssen die rechtlichen Pflichten aus diesem projektbezogenen Zusammenschluss in einem Vertrag der Gesellschafter untereinander sowie auch gegenüber dem Auftraggeber geregelt werden. Mit Abschluss eines ARGE-Vertrages werden alle ARGE-Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber für die gesamte Bauleistung verpflichtet. Die genaue Aufteilung der Einzelleistungen und des Honorars erfolgt jedoch intern zwischen den ARGE-Mitgliedern.

Möchten Sie mehr Informationen über die hier aufgeführten Bauvertragsarten erhalten oder sich umfassend im Werkvertragsrecht beraten lassen? Unsere Expertise deckt den gesamten Entstehungsprozess eines Bauvorhabens ab. Insofern sind wir der richtige Ansprechpartner von der baubegleitenden Rechtsberatung über die Vertragsgestaltung bis hin zur Mängel- und Gewährleistungsverfolgung.

Leistungen

Unsere Anwälte unterstützen Sie in folgenden Bereichen:

  • Anlagenbau

  • Bau- und Werkvertragsrecht

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