Sehr geehrte Damen und Herren,
in Zeiten der Zinswende steigt die Anzahl notleidender Kredite („non-performing loans“) gerade bei Bauträgervorhaben und Objektgesellschaften. Während die Materialpreise steigen, verkaufen sich Wohnungen aufgrund des Zinsumfelds sehr schleppend bis schlecht. Zudem fallen wegen Lieferschwierigkeiten oft Verzugsschäden an, die nur schleppend oder gar nicht gegenüber Architekten und/oder Bauunternehmen durchgesetzt werden können und weiter die finanzielle Situation von Projektgesellschaften belasten.
Das Insolvenzrecht gibt dem Schuldner gegenüber seinen Gläubigern, insbesondere Banken, deutlich mehr Handlungsmöglichkeiten als diesen oft bewusst ist. Im Rahmen einer sog. Planinsolvenz besteht die Möglichkeit, unter Fortsetzung der Geschäftstätigkeit die Gesellschaft und ihre Assets zu erhalten, zugleich aber die Gläubigerverbindlichkeiten auch ohne Zustimmung einzelner Gläubiger zu reduzieren. Zugleich kann eine Drittverwertung umgesetzt werden, z. B. ein neues Vermietungskonzept oder Nachnutzungskonzept inkl. Projektentwicklung und Umnutzung.
Diese Möglichkeiten können bei entsprechender Strukturierung als „Risikovorsorge“ auch schon beim Aufsetzen neuer Gesellschaften berücksichtigt werden.
Experten gehen davon aus, dass sich die Situation im Sommer 2023 verschärfen wird, so dass jetzt der Weg in eine strukturierte Insolvenz geplant werden muss. Auch wenn Sie hiervon nicht betroffen sein sollte – das Thema und die rechtlichen Möglichkeiten sollten Sie kennen. Gerne informieren wir Sie gemeinsam mit Herrn Rechtsanwalt Götz Lautenbach von unserem insolvenzrechtlichen Kooperationspartner BBL.
Wir laden Sie daher recht herzlich zu unserem kostenfreien Webinar „Planinsolvenz als Sanierungsoption bei Objektgesellschaften („SPV“)“ am 13.03.2023 von 14.30 Uhr – 15.15 Uhr ein.
Bitte schicken Sie Ihre Anmeldung an dub@jahnhettler.de. Wir lassen Ihnen dann eine Teams-Einladung zukommen.
Gerne können Sie die Einladung an Bekannte weitergeben oder für diese wahrnehmen.
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Maximilian R. Jahn
Jahn Hettler Rechtsanwälte PartG mbB
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Dr.-Ing. Steffen Hettler, M. Sc.
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