Bauträger-Insolvenz – Ihr Anwalt für Baurecht
Bei einer Bauträger-Insolvenz stehen alle Beteiligten vor enormen Herausforderungen. Zögern Sie nicht und vertrauen Sie auf die kompetente Unterstützung unserer renommierten Anwaltskanzlei – als führende Experten im Bau- und Insolvenzrecht vertreten und beraten wir alle Beteiligten des Bauprozesses.
Bauträger-Insolvenz – profitieren Sie von der Mandatierung eines erfahrenen Anwalts:
- Individuelle, fachkundige & persönliche Beratung
- Kompetenz in einer Vielzahl von Rechtsgebieten
- Aktives Konfliktmanagement & Streitschlichtung
- Persönliche Vertretung unserer Mandanten
- Zeitnahe Terminvergabe – ganz für Sie da!
- Belastbare Kosteneinschätzungen
Bauträger errichten auf von ihnen erworbenen Grundstücken Immobilien und verkaufen diese inklusive des Grundstücks an den Bauherren, der den Bauträgervertrag meist bereits vor Baubeginn abschließt. Selbst wenn Sie den Bauträger mit der gebotenen Sorgfalt ausgewählt haben, ist es nicht möglich, das Risiko einer Bauträger-Insolvenz vollkommen auszuschließen. Umgekehrt kann auch ein verantwortlich wirtschaftender Bauunternehmer aufgrund von äußeren Einflüssen in eine wirtschaftliche Schieflage geraten.
Egal wie, kommt es zur Bauträger-Insolvenz, gerät das gesamte Projekt in Gefahr – der geplante Zeitablauf und die Finanzierung stehen auf dem Spiel. Besonders heikel wird es bei Bauträger-Insolvenzen von Mehrfamilienhäusern mit Eigentumswohnungen, bei denen mehrere Käufer involviert sind. Doch was nun? Wie können Sie als Käufer Ihre Ansprüche gegenüber dem Bauträger geltend machen und das Bauvorhaben abschließen? Sobald Sie von der Bauträger-Insolvenz erfahren, sollten Sie umgehend Kontakt zu unserer Kanzlei aufnehmen und einen unserer versierten Anwälte für Baurecht beauftragen. Unsere Experten analysieren die Situation und informieren Sie über die zur Verfügung stehenden Optionen, um Ihre Ansprüche im Falle einer Bauträger-Insolvenz zu sichern.
Doch aufgepasst: Die Kündigung des Bauträgervertrags erscheint auf den ersten Blick zwar als eine sinnvolle Option, jedoch ist die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens kein außerordentlicher Kündigungsgrund. Stattdessen müssen andere Maßnahmen ergriffen werden, um den entstandenen Schaden zu begrenzen. Wenn der Bauträger die Bauarbeiten einstellt, sollten Sie keinesfalls den diesen Arbeiten zugrundeliegenden Vertrag eigenmächtig beenden. Sie müssen die Entscheidung des Insolvenzverwalters abwarten, der die Fortführung der Bauverträge überwacht. Denn trotz Bauträger-Insolvenz muss der Baufirma die Möglichkeit gegeben werden, die Arbeiten abzuschließen und entsprechende Einnahmen zu erzielen. Andernfalls besteht das Risiko einer Schadensersatzpflicht, die der Insolvenzverwalter geltend machen kann.
Aber auch wenn Sie als Unternehmer die drohende oder bereits eingetretene Insolvenz erkennen, ist eine rechtliche Beratung sinnvoll. Es gilt in diesem Fall, einen kühlen Kopf zu bewahren und die verfügbaren Handlungsoptionen wie beispielsweise eine Planinsolvenz durch einen Experten für die Bauträger-Insolvenz prüfen zu lassen.
Vertrauen Sie daher unbedingt auf die verlässliche Rechtsberatung von JAHN HETTLER im Falle einer Bauträger-Insolvenz, um Ihre Interessen im Insolvenzverfahren durchzusetzen. Nehmen Sie direkt Kontakt zu uns auf, um zeitnah einen Beratungstermin zu vereinbaren. Gemeinsam finden wir einen Ausweg aus der Misere und nehmen Ihre Rechte wahr.
Leistungen
Kanzlei JAHN HETTLER – unsere Leistungen im Falle einer Bauträger-Insolvenz:
Ihre Ansprechpartner
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