Bauträger-Insolvenz – Ihr Anwalt für Baurecht

Bei einer Bauträger-Insolvenz stehen alle Beteiligten vor enormen Herausforderungen. Zögern Sie nicht und vertrauen Sie auf die kompetente Unterstützung unserer renommierten Anwaltskanzlei – als führende Experten im Bau- und Insolvenzrecht vertreten und beraten wir alle Beteiligten des Bauprozesses.

Bauträger-Insolvenz – profitieren Sie von der Mandatierung eines erfahrenen Anwalts:

  • Individuelle, fachkundige & persönliche Beratung
  • Kompetenz in einer Vielzahl von Rechtsgebieten
  • Aktives Konfliktmanagement & Streitschlichtung
  • Persönliche Vertretung unserer Mandanten
  • Zeitnahe Terminvergabe – ganz für Sie da!
  • Belastbare Kosteneinschätzungen

Bauträger errichten auf von ihnen erworbenen Grundstücken Immobilien und verkaufen diese inklusive des Grundstücks an den Bauherren, der den Bauträgervertrag meist bereits vor Baubeginn abschließt. Selbst wenn Sie den Bauträger mit der gebotenen Sorgfalt ausgewählt haben, ist es nicht möglich, das Risiko einer Bauträger-Insolvenz vollkommen auszuschließen. Umgekehrt kann auch ein verantwortlich wirtschaftender Bauunternehmer aufgrund von äußeren Einflüssen in eine wirtschaftliche Schieflage geraten.

Egal wie, kommt es zur Bauträger-Insolvenz, gerät das gesamte Projekt in Gefahr – der geplante Zeitablauf und die Finanzierung stehen auf dem Spiel. Besonders heikel wird es bei Bauträger-Insolvenzen von Mehrfamilienhäusern mit Eigentumswohnungen, bei denen mehrere Käufer involviert sind. Doch was nun? Wie können Sie als Käufer Ihre Ansprüche gegenüber dem Bauträger geltend machen und das Bauvorhaben abschließen? Sobald Sie von der Bauträger-Insolvenz erfahren, sollten Sie umgehend Kontakt zu unserer Kanzlei aufnehmen und einen unserer versierten Anwälte für Baurecht beauftragen. Unsere Experten analysieren die Situation und informieren Sie über die zur Verfügung stehenden Optionen, um Ihre Ansprüche im Falle einer Bauträger-Insolvenz zu sichern.

Doch aufgepasst: Die Kündigung des Bauträgervertrags erscheint auf den ersten Blick zwar als eine sinnvolle Option, jedoch ist die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens kein außerordentlicher Kündigungsgrund. Stattdessen müssen andere Maßnahmen ergriffen werden, um den entstandenen Schaden zu begrenzen. Wenn der Bauträger die Bauarbeiten einstellt, sollten Sie keinesfalls den diesen Arbeiten zugrundeliegenden Vertrag eigenmächtig beenden. Sie müssen die Entscheidung des Insolvenzverwalters abwarten, der die Fortführung der Bauverträge überwacht. Denn trotz Bauträger-Insolvenz muss der Baufirma die Möglichkeit gegeben werden, die Arbeiten abzuschließen und entsprechende Einnahmen zu erzielen. Andernfalls besteht das Risiko einer Schadensersatzpflicht, die der Insolvenzverwalter geltend machen kann.

Aber auch wenn Sie als Unternehmer die drohende oder bereits eingetretene Insolvenz erkennen, ist eine rechtliche Beratung sinnvoll. Es gilt in diesem Fall, einen kühlen Kopf zu bewahren und die verfügbaren Handlungsoptionen wie beispielsweise eine Planinsolvenz durch einen Experten für die Bauträger-Insolvenz prüfen zu lassen.

Vertrauen Sie daher unbedingt auf die verlässliche Rechtsberatung von JAHN HETTLER im Falle einer Bauträger-Insolvenz, um Ihre Interessen im Insolvenzverfahren durchzusetzen. Nehmen Sie direkt Kontakt zu uns auf, um zeitnah einen Beratungstermin zu vereinbaren. Gemeinsam finden wir einen Ausweg aus der Misere und nehmen Ihre Rechte wahr.

Bei einer Bauträger-Pleite wird eine Rückabwicklung des Vertrags mit Rückerstattung der bereits geleisteten Zahlungen meist aufgrund fehlender finanzieller Mittel unmöglich. Zur Sicherung Ihrer Rechte wird Ihr Anwalt die Lage prüfen und den Leistungsstand des Bauvorhabens sowie den Wert des Grundstücks zum Zeitpunkt der Bauträger-Insolvenz erfassen lassen.

Kann der Insolvenzverwalter nach der Bauträger-Pleite die Erfüllung des Bauträgervertrags nicht sicherstellen, stehen Ihnen verschiedene Alternativen zur Verfügung. Sie können bei einer Bauträger-Insolvenz auf Grundlage des Bau- und Bauträgerrechts beispielsweise Ansprüche aufgrund von Überzahlung geltend machen sowie Schadensersatzansprüche aufgrund des Verzugs oder der Nichterfüllung fordern. Mit der Mandatierung eines erfahrenen Anwalts unseres Teams steigen Ihre Chancen erheblich, diese Ansprüche auf dem Wege der außergerichtlichen Verhandlung oder durch eine Klage vor Gericht durchzusetzen.

Wurden Mängel am Bauwerk festgestellt, besteht grundsätzlich ein Gewährleistungsanspruch, der im Falle einer Bauträger-Pleite jedoch nicht durchsetzbar ist. Ihr Anwalt wird diesen Anspruch als Insolvenzforderung anmelden.

Betrifft die Insolvenz des Bauträgers Erwerber einer Eigentumswohnung, besteht die Gefahr, dass noch keine Übertragung des Eigentums stattgefunden hat, obwohl Sie bereits einen großen Teil der Kaufsumme bezahlt haben. Ihr Anwalt wird sich mit dem Hauptgläubiger des Bauträgers, üblicherweise mit der finanzierenden Bank, in Verbindung setzen, um eine Eigentumsübertragung trotz Bauträger-Insolvenz zu erwirken.

Aufgrund des hohen Risikos, das mit dem Erwerb von Wohneigentum über einen Bauträger einhergeht, ist es empfehlenswert, sich bereits vor dem Abschluss des Bauträgervertrags präventiv anwaltlich beraten zu lassen. Gerade die Prüfung des Bauträgervertrags auf Sie einseitig benachteiligende Klauseln zahlt sich regelmäßig aus. Zudem besteht die Möglichkeit, eine Insolvenzausfallversicherung abzuschließen, um sich gegen die Folgen der Insolvenz des Bauträgers beim Kauf einer Eigentumswohnung zu schützen.

Nehmen Sie noch heute Kontakt zur Kanzlei JAHN HETTLER, damit wir Ihre Interessen im Zusammenhang mit einer Bauträger-Insolvenz bestmöglich vertreten können.

Leistungen

Kanzlei JAHN HETTLER – unsere Leistungen im Falle einer Bauträger-Insolvenz:

  • Prüfung von Schadensersatz- und Gewährleistungsansprüchen

  • Vertretung in gerichtlichen wie außergerichtlichen Verfahren

  • Unterstützung bei Rückabwicklung und Immobilien-Übertragung

  • Erstellung von aussagekräftigen Gutachten und Bewertungen

  • Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Versicherungen

  • Minimierung von Risiken und Schäden für die Betroffenen

Ihre Ansprechpartner

Dr. Maximilian R. Jahn

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