Ihr Anwalt für Architektenrecht in Frankfurt
Das Architektenrecht hat als „Querschnittsmaterie“ verschiedene Rechtsquellen und regelt die Rechte und Pflichten des Architekten. Als Anwälte für Architektenrecht vertreten wir Mandanten und beraten sie an unserem Standort in Frankfurt mit hoher Kompetenz und der notwendigen Weitsicht zu Themen wie der Gestaltung von Leistungsbildern oder Honoraren.
Nutzen Sie in Frankfurt die Expertise eines Anwalts für Architektenrecht:
- Hohe Qualifikation und herausragendes Engagement
- Spezialisierte juristische Beratung und Vertretung bei Konflikten
- Fachanwaltliche Expertise von führenden Experten in Deutschland
- Kanzlei-Team ausgewiesener Spezialisten in angrenzenden Rechtsgebieten
- Zusammenarbeit mit Bausachverständigen/baubetrieblichen Sachverständigen
- Kurze Reaktionsfristen für Just-in-time-Beratung, flexible Vergabe von Terminen
- Erfahrenes Konfliktmanagement, fairer Interessenausgleich im Streitfall
- Persönliche Mandatsvertretung (auf Augenhöhe) mit festem Ansprechpartner
Selbst kleinere Bauvorhaben sind komplex und sollten von Anfang an von versierten Rechtsanwälten begleitet werden. Wir beraten Sie als Anwälte für Architektenrecht in Frankfurt gerne bereits zu Beginn Ihres Vorhabens in Bezug auf den Architektenvertrag, welcher als die erste wichtige Weichenstellung Ihres Projekts betrachtet werden kann. Der gesetzliche Rahmen eines solchen Vertrags wird durch das Architektenrecht festgelegt, konkret durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), die Architektengesetze der einzelnen Bundesländer und durch die berufsrechtlichen Regeln der Architektenkammern.
Seit vielen Jahren sind wir als Anwälte für Architektenrecht damit betraut, unsere Klienten im Raum Frankfurt bei der Vertragsgestaltung zu unterstützen. Dabei geht es um die Schaffung klarer und verständlicher Leistungsbeschreibungen, die angemessene Festsetzung von Honoraren, die sinnvolle Gestaltung von Beauftragungsstufen sowie die Definition von realistischen Terminen und Kostenobergrenzen. Auch die Beratung zu Vertragsstrafen und der Absicherung des Vorhabens mit Sicherheiten ist für uns bei JAHN HETTLER Rechtsanwälte selbstverständlich. Durch eine klare Vertragsgestaltung durch einen Anwalt für Architektenrecht können somit in Frankfurt als auch bundesweit spätere Auseinandersetzungen bereits im Vorfeld vermieden werden.
Als renommierte Rechtsanwälte für Architektenrecht stehen wir in Frankfurt nicht nur für die Beratung von Auftraggebern und Architekten in Fragen des Architektenhonorars, der Architektenhaftung und des Urheberrechts zur Verfügung. Unsere erfahrenen Anwälte betreuen auch Fälle, die in verwandten Rechtsbereichen angesiedelt sind und bringen dabei ein umfassendes Verständnis für die komplexen Zusammenhänge mit.
Ob Sie juristische Unterstützung im Bereich des Architektenrechts benötigen, einen Anwalt mit Expertise in der Projektentwicklung suchen oder eine kompetente Beratung im öffentlichen und privaten Baurecht benötigen – wir von JAHN HETTLER Rechtsanwälte stehen Ihnen als die richtigen Ansprechpartner in Frankfurt zur Verfügung. Wir bieten Ihnen eine umfassende rechtliche Beratung, die ganz auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten ist.
Leistungen
Ihr Anwalt für Architektenrecht in Frankfurt bietet Ihnen folgende Leistungen:
Ihre Ansprechpartner
Dr. Maximilian R. Jahn
Standort Frankfurt a. M.
T +49 69 9897278-00
F +49 69 9897278-99
jahn@jahnhettler.de
Dr.-Ing. Steffen Hettler (M.Sc.)
Standort München
T +49 89 5880856-00
F +49 89 5880856-99
hettler@jahnhettler.de