Ihr Anwalt für Architektenrecht in Frankfurt

Das Architektenrecht hat als „Querschnittsmaterie“ verschiedene Rechtsquellen und regelt die Rechte und Pflichten des Architekten. Als Anwälte für Architektenrecht vertreten wir Mandanten und beraten sie an unserem Standort in Frankfurt mit hoher Kompetenz und der notwendigen Weitsicht zu Themen wie der Gestaltung von Leistungsbildern oder Honoraren.

Nutzen Sie in Frankfurt die Expertise eines Anwalts für Architektenrecht:

  • Hohe Qualifikation und herausragendes Engagement
  • Spezialisierte juristische Beratung und Vertretung bei Konflikten
  • Fachanwaltliche Expertise von führenden Experten in Deutschland
  • Kanzlei-Team ausgewiesener Spezialisten in angrenzenden Rechtsgebieten
  • Zusammenarbeit mit Bausachverständigen/baubetrieblichen Sachverständigen
  • Kurze Reaktionsfristen für Just-in-time-Beratung, flexible Vergabe von Terminen
  • Erfahrenes Konfliktmanagement, fairer Interessenausgleich im Streitfall
  • Persönliche Mandatsvertretung (auf Augenhöhe) mit festem Ansprechpartner

Selbst kleinere Bauvorhaben sind komplex und sollten von Anfang an von versierten Rechtsanwälten begleitet werden. Wir beraten Sie als Anwälte für Architektenrecht in Frankfurt gerne bereits zu Beginn Ihres Vorhabens in Bezug auf den Architektenvertrag, welcher als die erste wichtige Weichenstellung Ihres Projekts betrachtet werden kann. Der gesetzliche Rahmen eines solchen Vertrags wird durch das Architektenrecht festgelegt, konkret durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), die Architektengesetze der einzelnen Bundesländer und durch die berufsrechtlichen Regeln der Architektenkammern.

Seit vielen Jahren sind wir als Anwälte für Architektenrecht damit betraut, unsere Klienten im Raum Frankfurt bei der Vertragsgestaltung zu unterstützen. Dabei geht es um die Schaffung klarer und verständlicher Leistungsbeschreibungen, die angemessene Festsetzung von Honoraren, die sinnvolle Gestaltung von Beauftragungsstufen sowie die Definition von realistischen Terminen und Kostenobergrenzen. Auch die Beratung zu Vertragsstrafen und der Absicherung des Vorhabens mit Sicherheiten ist für uns bei JAHN HETTLER Rechtsanwälte selbstverständlich. Durch eine klare Vertragsgestaltung durch einen Anwalt für Architektenrecht können somit in Frankfurt als auch bundesweit spätere Auseinandersetzungen bereits im Vorfeld vermieden werden.

Als renommierte Rechtsanwälte für Architektenrecht stehen wir in Frankfurt nicht nur für die Beratung von Auftraggebern und Architekten in Fragen des Architektenhonorars, der Architektenhaftung und des Urheberrechts zur Verfügung. Unsere erfahrenen Anwälte betreuen auch Fälle, die in verwandten Rechtsbereichen angesiedelt sind und bringen dabei ein umfassendes Verständnis für die komplexen Zusammenhänge mit.

Ob Sie juristische Unterstützung im Bereich des Architektenrechts benötigen, einen Anwalt mit Expertise in der Projektentwicklung suchen oder eine kompetente Beratung im öffentlichen und privaten Baurecht benötigen – wir von JAHN HETTLER Rechtsanwälte stehen Ihnen als die richtigen Ansprechpartner in Frankfurt zur Verfügung. Wir bieten Ihnen eine umfassende rechtliche Beratung, die ganz auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten ist.

Bei der Gestaltung eines Architektenvertrags geht es sowohl für Bauherren als auch für Architekten um viel Geld. Umso wichtiger ist es, dass der Vertragstext die zu erbringenden Leistungen klar definiert und die typischen Probleme antizipiert. Daher sollte bereits vor Vertragsschluss Ihr auf das Architektenrecht spezialisierter Anwalt in Frankfurt die Vertragsinhalte prüfen. Folgende Inhalte sollten zwingend in dem Architektenvertrag festgehalten werden:

  • Vertragsziel (Kosten, Termine, etc.)
  • Vertragsgrundlage & Vertragsumfang
  • Verpflichtungserklärungen
  • Zusätzliche Vereinbarungen

Nur mit einer klaren Vertragsgestaltung durch einen versierten Anwalt für Architektenrecht können bei einem Architektenvertrag böse Überraschungen vermieden werden. So kann bereits die unbedachte Verwendung von Begriffen wie „unverbindliche Vorarbeiten“ für den Architekten zu nicht abrechenbaren und somit gegebenenfalls unwirtschaftlichen Arbeiten führen. Daher ist es wichtig, bereits zu Beginn des Projekts den kritischen Moment der Vertragsgestaltung von ihrem Anwalt für Architektenrecht in Frankfurt begleiten zu lassen.

Immer wenn der Vorwurf einer mangelhaften Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen im Raum steht, sei es nun eine fehlerhafte statische Planung oder eine unzureichende Bauüberwachung, werden für Architekten in Frankfurt und anderorts Fragen der Architektenhaftung relevant. Sollten die Vorwürfe berechtigt sein, droht im Ernstfall ein gewährleistungsrechtlicher Haftungsanspruch gegenüber dem Architekten.

Die kompetenten Anwälte für Architektenrecht in unserer Kanzlei in Frankfurt sind dazu in der Lage, Sie sowohl zur Geltendmachung als auch zur Abwehr solcher Ansprüche umfassend zu beraten und darüber hinaus gemeinsam mit Ihnen eine Strategie für die weitere Vorgehensweise zu entwickeln.

Sie erhalten dabei vorab eine belastbare Kostenschätzung auf der Basis von transparenten Honoraren. Ferner haben wir als kompetente Partner im Bereich des Architektenrechts Erfahrung in der Zusammenarbeit mit qualifizierten und erfahrenen Gutachtern, die die technische Komponente zur rechtlichen Expertise ergänzen.

Leistungen

Ihr Anwalt für Architektenrecht in Frankfurt bietet Ihnen folgende Leistungen:

  • Hilfe bei der Erstellung und Prüfung von Architektenverträgen

  • Beratung und Unterstützung zu urheberrechtlichen Fragen im Baubereich

  • Überprüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Honorarfragen

  • Vertretung bei Streitigkeiten in Bezug auf gestörte Planungs- & Bauabläufe

  • Prozessführung und Konfliktmanagement in baurechtlichen Angelegenheiten

  • Unterstützung beim Nachtragsmanagement für Architekten und Bauherren

  • Organisation von Schulungen und Seminaren zum Thema Architektenrecht

  • Beratung und Hilfe bei der Abnahme und Gewährleistung von Bauleistungen

  • Unterstützung bei Anforderungen an die Auftraggeberinformation (AIA)

Ihre Ansprechpartner

Dr. Maximilian R. Jahn

Standort Frankfurt a. M.

T +49 69 9897278-00
F +49 69 9897278-99
jahn@jahnhettler.de

Dr.-Ing. Steffen Hettler (M.Sc.)

Standort München

T +49 89 5880856-00
F +49 89 5880856-99
hettler@jahnhettler.de