Anwalt für gewerbliches Mietrecht in Frankfurt

Auch wenn für Gewerbemietverträge weitergehend als für Wohnraummietverträge Vertragsfreiheit gilt, unterliegen sie der AGB-Inhaltskontrolle. Ein Anwalt für gewerbliches Mietrecht unserer Kanzlei in Frankfurt kann Ihnen punktgenau sagen, was hält und was nicht. Ein Anwalt für gewerbliches Mietrecht kann ebenso Mietrückstände, Kündigungen und Räumungen gegen Mieter durchsetzen, wie Mängel- und Minderungsansprüche gegen Vermieter.

Außerdem beraten wir Sie auf allen Stufen der Immobilienverwaltung und -bewirtschaftung, insbesondere im Rahmen der Gestaltung von Asset-, Property- und Facility-Management-Verträgen. Unser Know-how als Anwalt für gewerbliches Mietrecht in Frankfurt stellen wir sowohl Eigentümern als auch Mietern und Pächtern sowie Asset-, Property-, Facility-Managern zur Verfügung. Nehmen Sie hier Sie zu einem unserer Standorte in Frankfurt, München oder Stuttgart hier direkt Kontakt auf.

Wenden Sie sich an einen erfahrenen Anwalt für gewerbliches Mietrecht in Frankfurt:

  • Hervorragende Expertise Immobilien betreffend
  • Bedarfsgerechte Beratung für Vermieter und Mieter oder Pächter
  • Ansprechpartner für Eigentümer und Asset-, Property-, Facility-Manager
  • Mehrfach ausgezeichnete Beratungsqualität
  • Zielführende Vertretung im Streitfall und Prozessführung
  • Konfliktmanagement und Streitschlichtung
  • Persönlicher Anwalt – keine wechselnden Ansprechpartner

Mit Qualifikation, Spezialisierung und Erfahrung bieten wir Ihnen eine konstant hohe Beratungsqualität als Anwalt für gewerbliches Mietrecht in Frankfurt, für die wir von der WirtschaftsWoche, Juve und brand1 sogar ausgezeichnet wurden.

Als Rechtsanwalt für Immobilienrecht und Anwalt für gewerbliches Mietrecht in Frankfurt wissen wir aus Erfahrung, dass dieses Rechtsgebiet Ausgangspunkt vieler juristischer Konflikte und Probleme ist. Wenn Sie langwierige Auseinandersetzungen vermeiden wollen, ist es gut, einen versierten Ansprechpartner bei Fragen zu Miet- oder Pachtverträgen, deren (vorzeitige) Kündigung, Verlängerungsoptionen, Mietsicherheit, Untermietverträge Konkurrenzschutz und vielen weiteren Themen direkt zur Hand zu haben.

Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt für gewerbliches Mietrecht unserer Kanzlei in Frankfurt. Wir beraten Sie persönlich und umfassend. Mit unserer Spezialisierung als Rechtsanwalt für Immobilienrecht sowie weitere angrenzende Rechtsgebiete im öffentlichen und privaten Baurecht, Architektenrecht, Bauträgerrecht und Grundstücks-, WEG- sowie Nachbarschaftsrecht decken wir alle Rechtsfragen rund um die Immobilie ab.

Auf der Eigentümerseite gehören zu unseren Mandanten als Rechtsanwalt für Gewerbemietrecht in Frankfurt neben Immobilienfonds unter anderem auch Kapitalanlagegesellschaften und Banken sowie Eigentümer von Büro- und Einzelhandelsimmobilien und Einkaufszentren. Gerne begleiten wir auch Sie in Frankfurt oder deutschlandweit als Anwalt für gewerbliches Mietrecht bei der Gestaltung, Prüfung, Aktualisierung und Verhandlung von Miet- und Pachtverträgen, Nachträgen und Baubeschreibungen.

Die Mustermietverträge, die wir als Ihr Anwalt für gewerbliches Mietrecht in Frankfurt erstellen, stimmen wir dabei unter Berücksichtigung der durch die aktuellste Rechtsprechung vorgegebenen Grenzen und die AGB-Inhaltskontrolle exakt auf Ihre Anforderungen ab. Gerne bieten wir Ihnen unsere Unterstützung in Frankfurt oder deutschlandweit als Anwalt für gewerbliches Mietrecht auch bei der Überprüfung von Betriebs- und Nebenkostenabrechnungen an.

Neben Eigentümern lassen wir natürlich auch Mieter von unserer Expertise als Anwalt für gewerbliches Mietrecht profitieren. Lassen Sie sich von uns in Frankfurt beraten und deutschlandweit vertreten, wenn Sie sich in Mietvertragsverhandlungen befinden, ein Mietverhältnis beenden möchten oder Fragen zu typischen Themen des Mietrechts wie Mängel und Mietminderung, Mieterhöhung, Betriebskosten sowie Kaution haben.

Ein Anwalt für Immobilienrecht unseres Kanzlei-Standorts Frankfurt berät Sie gerne auch, wenn es um das Asset-, Property- und Facility-Management geht. Eigentümer und Asset-, Property-, Facility-Managern stellen wir unser Know-how dabei gleichermaßen zur Verfügung und beraten sie auf allen Stufen der Immobilienverwaltung und -bewirtschaftung, insbesondere im Rahmen der Gestaltung von Asset-, Property- und Facility-Management-Verträgen.

Als Anwalt für gewerbliches Mietrecht in Frankfurt unterstützen wir häufig Asset-, Property-, Facility-Manager in den Verhandlungen mit Eigentümern sowie bei Abschluss aller Verträge, die für das technische und infrastrukturelle Gebäudemanagement von Bedeutung sind, insbesondere bei Wartungs- und Dienstleistungsverträgen und bei der Aufrechterhaltung von Zertifizierungen wie LEED oder BREEAM.

Leistungen

Dies leisten wir als Anwalt für gewerbliches Mietrecht in Frankfurt:

  • Gestaltung, Verhandlung und Prüfung von Asset-, Property- und Facility-Management-Verträgen

  • Dynamische Immobilienportfolios; Service-Level; Bonus-Malus-Regelung

  • Betriebsverantwortung und Übertragung von Betriebspflichten

  • Beratung zu Bestandschutz und behördlichen Genehmigungen

  • Gestaltung, Verhandlung und Prüfung von Gewerbe- und Geschäftsraummiet- sowie Pachtverträgen

  • Entwicklung komplexer Mietverträge bei Spezialimmobilien

  • Mietrechtliche Dauerberatung von Objekten im In- und Ausland

  • Beratung zu Mieterhöhung und Betriebs- sowie Nebenkostenabrechnungen

  • Mietsicherheit/Kaution

  • Mängel und Mietminderung

  • Überprüfung von Mietverträgen im Rahmen von Transaktionen

  • Maklerrecht

  • Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche – auch in Form des einstweiligen Rechtsschutzes

  • Prozessführung, Konfliktmanagement und Streitschlichtung

  • Muster, Dokumentations- und Arbeitshilfen

Ihre Ansprechpartner

Dr. Maximilian R. Jahn

Standort Frankfurt a. M.

T +49 69 9897278-00
F +49 69 9897278-99
jahn@jahnhettler.de

Dr.-Ing. Steffen Hettler (M.Sc.)

Standort München

T +49 89 5880856-00
F +49 89 5880856-99
hettler@jahnhettler.de