24.06.2020: Bund übernimmt für seine Baustellen im Hochbau, Fernstraßen- und Wasserstraßenbau Corona-bedingte Mehrkosten für Hygiene- und Gesundheitsschutzmaßnahmen
Der Bund übernimmt in den Bereichen Hochbau, Fernstraßenbau und Wasserstraßenbau die durch die Pandemie bedingten Mehrkosten für Hygiene- und Gesundheitsschutzmaßnahmen. Dies hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) mit Erlass vom 17.06.2020 verfügt. Die Regelung erfolgt in Abweichung von § 4 Abs. 2 Nr. 2 S. 1 VOB/B, wonach der Auftragnehmer für den Infektionsschutz zuständig ist. Die Erstattungsregel folgt auf eine gleichlautende Bekanntmachung des Verkehrsministeriums und soll ab dem 01.07.2020 in Kraft treten. Sie gilt für laufende Ausschreibungen sowie bestehende und künftige Bauverträge.
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