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JAHN HETTLER AKTUELL

24.06.2020: Bund übernimmt für seine Baustellen im Hochbau, Fernstraßen- und Wasserstraßenbau Corona-bedingte Mehrkosten für Hygiene- und Gesundheitsschutzmaßnahmen

Corona-Update, Kanzleinachrichten|

Der Bund übernimmt in den Bereichen Hochbau, Fernstraßenbau und Wasserstraßenbau die durch die Pandemie bedingten Mehrkosten für Hygiene- und Gesundheitsschutzmaßnahmen. Dies hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) mit Erlass vom 17.06.2020 verfügt. Die Regelung erfolgt in Abweichung von § 4 Abs. 2 Nr. 2 S. 1 VOB/B, wonach der Auftragnehmer für den Infektionsschutz zuständig ist. Die Erstattungsregel folgt auf eine gleichlautende Bekanntmachung des Verkehrsministeriums und soll ab dem 01.07.2020 in Kraft treten. Sie gilt für laufende Ausschreibungen sowie bestehende und künftige Bauverträge.

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14.05.2020: Entscheidung des BGH zur HOAI: Erneute Vorlage an den EuGH, ob Mindest- und Höchstsätze der HOAI auch im Verhältnis zwischen Privaten nicht anwendbar sind

Allgemein, Kanzleinachrichten|

Unbestritten finden nach der Entscheidung des EuGH vom 04.07.2019 die Mindest- und Höchstsätze der HOAI bei öffentlichen Aufträgen (Verhältnis Staat – Privater) aufgrund der europäischen Dienstleistungsrichtlinie keine Anwendung. Mit Spannung war nun die Entscheidung des BGH vom 14.05.2020 zur Anwendung der europäischen Dienstleistungsrichtlinie zwischen Privaten erwartet worden.

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DIE KANZLEI

Wir setzen auf Spezialisierung und Erfahrung. Das Team und die Kooperationspartner von Jahn Hettler bestehen ausschließlich aus Anwältinnen und Anwälten mit einem klaren, unverwässerten, fachlichen Fokus. Gleichgültig ob Sie mit einer Frage im öffentlichen oder privaten Baurecht, im Vergaberecht, im Architektenrecht, im Bereich Projektentwicklung und Bauträgerrecht, im Grundstücks-, WEG- oder Nachbarschaftsrecht oder im Miet- oder Prozessrecht konfrontiert sind: Sie profitieren von der langjährigen Erfahrung und umfassenden Beratungstiefe eines echten Experten, der den Bereich nicht nur „auch“ oder nur „mitmacht“. Das wirkt sich nicht nur positiv auf die Qualität, sondern auch auf die Effizienz der Beratung aus.

Wir begleiten große und sehr große Projekte zu jeder Zeit und in allen Projektphasen.

Spezialisierung. Erfahrung. Expertenwissen.

Wir beraten zum gesamten Lebenszyklus der Immobilie, des Anlagenbaus und zu allen Projektphasen großer Infrastrukturvorhaben. Wir begleiten die Projekte schnittstellenübergreifend ausschließlich mit ausgewiesenen Experten („Spezialisten“) in den jeweiligen Rechtsgebieten. Als Profis im Bereich der projektbegleitenden Beratung und juristischen Projektsteuerung gehört zu unseren Kernberatungsleistungen das Risiko-, Claim-, Anti-Claim- und Nachtragsmanagement.

Wir beraten hier in allen Projektphasen – von der Vorbeugung über die gütliche Streitbeilegung durch aktives Konfliktmanagement bis zur Durchsetzung / Abwehr entsprechender Ansprüche im Adjudikations-, Schieds- oder Gerichtsverfahren. Wir decken dabei insbesondere alle technischen und baubetrieblichen Schnittstellen und Bauzeitthemen ab und verfügen über langjährige Erfahrung mit gestörten Bauabläufen. Unsere hochgradige Spezialisierung und wissenschaftlich fundierte Beratung ist dabei gekoppelt mit projektorientierter „just-in-time“-Beratung mit sehr kurzen Reaktionsfristen durch projekterfahrene Anwältinnen und Anwälte.