There is nothing to show here!
Slider with alias home-neu not found.
Home2020-05-07T12:17:03+02:00
There is nothing to show here!
Slider with alias home-neu not found.

JAHN HETTLER AKTUELL

18.08.2020: Auch bei § 2 Abs. 6 Nr. 2 VOB/B sind die tatsächlich erforderlichen Kosten maßgeblich

Kanzleinachrichten|

OLG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22.01.2020 – 11 U 153/18
Mit seinem Urteil vom 08.08.2019 leitete der BGH eine Zeitenwende ein und beendete die vorkalkulatorische Preisfortschreibung bei VOB-Verträgen. Die Auswirkung dieser Entscheidung setzt sich nun erwartungsgemäß nicht nur bei § 2 Abs. 5 VOB/B (z.B. KG Berlin, Urteil vom 27.08.2019, Az. 21 U 160 / 18) sondern nach dem OLG Berlin-Brandenburg auch in Bezug auf § 2 Abs. 6 VOB/B fort.

weiterlesen

03.08.2020: Kein Vertragsschluss im Vergabeverfahren bei geändertem Zuschlag!

Kanzleinachrichten|

Der BGH (Urteil vom 03.07.2020 - VII ZR 144/19) hat entschieden, dass kein Vertrag zustande kommt, wenn der Bieter einen geänderten Zuschlag nicht bedingungslos annimmt.
Sachverhalt: Die ausschreibende Behörde hat in dem Zuschlagsschreiben an den Bieter die Bauzeit um ca. zwei Monate nach hinten verschoben. Der Bieter teilt mit, dass der gewünschte Realisierungszeitraum derzeit nicht bestätigt werden könne und meldet zugleich Mehrkosten infolge der verspäteten Vergabe und den damit

weiterlesen

03.08.2020: Vergütung für nicht erbrachte Leistungen umsatzsteuerpflichtig?

Kanzleinachrichten|

Das FG Niedersachsen (Urteil vom 28.02.2019 - 5 K 214/18 [nicht rechtskräftig]) hat entgegen der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 22. November 2007 VII ZR 83/05) entschieden, dass die Vergütung für nicht erbrachte Leistungen der Umsatzsteuerpflicht unterfällt.
Der Auftragnehmer und Auftraggeber schließen einen Werkvertrag. Der Vertrag sieht vor, dass im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund, den der AN nicht zu vertreten hat, die Vergütung nach Maßgabe des § 649 S. 2 BGB a.F. zu zahlen ist. Nach Kündigung einigen sich die Parteien auf eine Vergütung in Höhe von rd. 23.000,00 € für erbrachte Leistungen und rd. 52.000,00 € für nicht erbrachte Leistungen.

weiterlesen

DIE KANZLEI

Wir setzen auf Spezialisierung und Erfahrung. Das Team und die Kooperationspartner von Jahn Hettler bestehen ausschließlich aus Anwältinnen und Anwälten mit einem klaren, unverwässerten, fachlichen Fokus. Gleichgültig ob Sie mit einer Frage im öffentlichen oder privaten Baurecht, im Vergaberecht, im Architektenrecht, im Bereich Projektentwicklung und Bauträgerrecht, im Grundstücks-, WEG- oder Nachbarschaftsrecht oder im Miet- oder Prozessrecht konfrontiert sind: Sie profitieren von der langjährigen Erfahrung und umfassenden Beratungstiefe eines echten Experten, der den Bereich nicht nur „auch“ oder nur „mitmacht“. Das wirkt sich nicht nur positiv auf die Qualität, sondern auch auf die Effizienz der Beratung aus.

Wir begleiten große und sehr große Projekte zu jeder Zeit und in allen Projektphasen.

Spezialisierung. Erfahrung. Expertenwissen.

Wir beraten zum gesamten Lebenszyklus der Immobilie, des Anlagenbaus und zu allen Projektphasen großer Infrastrukturvorhaben. Wir begleiten die Projekte schnittstellenübergreifend ausschließlich mit ausgewiesenen Experten („Spezialisten“) in den jeweiligen Rechtsgebieten. Als Profis im Bereich der projektbegleitenden Beratung und juristischen Projektsteuerung gehört zu unseren Kernberatungsleistungen das Risiko-, Claim-, Anti-Claim- und Nachtragsmanagement.

Wir beraten hier in allen Projektphasen – von der Vorbeugung über die gütliche Streitbeilegung durch aktives Konfliktmanagement bis zur Durchsetzung / Abwehr entsprechender Ansprüche im Adjudikations-, Schieds- oder Gerichtsverfahren. Wir decken dabei insbesondere alle technischen und baubetrieblichen Schnittstellen und Bauzeitthemen ab und verfügen über langjährige Erfahrung mit gestörten Bauabläufen. Unsere hochgradige Spezialisierung und wissenschaftlich fundierte Beratung ist dabei gekoppelt mit projektorientierter „just-in-time“-Beratung mit sehr kurzen Reaktionsfristen durch projekterfahrene Anwältinnen und Anwälte.