Bauträgerrecht

Wir gehören zu den in Deutschland führenden Experten im Bereich Bauträgerrecht. Dementsprechend beraten alle Berufsträger unserer Kanzlei „alle Seiten“ von Bauträgervorhaben und vertreten – neben den „klassischen Baubeteiligten“ – laufend Projektentwickler, Bauträger, Investoren, Verwalter, Wohnungseigentümergemeinschaften und Erwerber außergerichtlich und gerichtlich.

Auch im Bauträgerrecht stehe wir für eine ausgezeichnete juristische Beratung und Vertretung:

  • Beratung aller Beteiligten auf allen Ebenen (Bauträger, Nachunternehmer, Architekt, Erwerber, Bank, Notar, Bauamt)
  • Hohe Beratungstiefe durch Qualifikation, Spezialisierung und Erfahrung
  • Kanzlei-Team ausgewiesener Spezialisten auch in angrenzenden Rechtsgebieten
  • Projektbegleitende Rechtsberatung für Vorhaben sowohl im In- als auch im Ausland
  • Zusammenarbeit mit einigen der besten Bausachverständigen und baubetrieblichen Sachverständigen in Deutschland
  • Persönliche Mandatsvertretung – keine wechselnden Ansprechpartner

Unsere Expertise und jahrelange Erfahrung im Bauträgerrecht deckt nicht nur die typischen Probleme bei klassischen MaBV-Mehrfamilienhaus- oder Vermietungsprojekten, sondern auch die Besonderheiten beim Bau von Seniorenresidenzen (unter anderem barrierefreies Bauen), Studentenwohnheimen (Mikro-Appartements), denkmalgeschützten Gebäuden, Bauen im Bestand, gemischt genutzten Objekten, typischen Mietobjekten (Investorenlösungen) und so weiter ab.

Das Problem der Abnahme des Gemeinschaftseigentums bei großen WEG haben wir vertraglich schon vor Jahren in Form des „Jahn’schen Abnahmemodells“ gelöst. Das Gleiche gilt für die (vermeidbaren) Streitigkeiten mit WEG und/oder Erwerbern um die 6. und 7. Rate und die Rückgabe der Bürgschaft nach § 650m Abs. 2 BGB. Wir bieten zudem Lösungen für den Nachzüglererwerb.

Wir beraten im Bauträgerrecht ebenfalls umfassend zum neuen Vertragstyp des Verbraucherbauvertrags (und wie man andere Gestaltungsformen in Anspruch nehmen kann) und zu Fertighausverträgen in verschiedensten Ausprägungen (mit und ohne Keller/Bodenplatte, Teilausbau, Vollausbau, Ausbausatz etc.).

Wir erstellen, verhandeln und beraten zu Nachunternehmer- und Architektenverträgen ebenso wie zur Baubeschreibung, Gemeinschaftsordnung und den Notarverträgen mit Erwerbern (Bauträgerverträgen). Wir sind Spezialisten der AGB-Inhaltskontrolle und können Ihnen aufgrund unserer langjährigen Erfahrung im Bauträgerrecht punktgenau sagen, was hält und was nicht.

Zu unseren Leistungen im Bauträgerrecht gehören nicht nur das Verhandeln, Ausgestalten und Prüfen eines Bauträgervertrags. Wir sind auch Ihr Ansprechpartner bei Fragen oder Konflikten zum Thema Gewährleistung. Die Gewährleistung und Haftung des Bauträgers bei Mängeln ist ein äußerst komplexes Feld innerhalb des Bauträgerrechts, weil sich die geschuldeten Leistungen nicht einzig aus dem Bauträgervertrag ergeben können.

Der Bauträger ist verpflichtet, das Bauwerk frei von Mängeln zu erstellen. Wobei sich die Gewährleistung des Bauträgers bei entsprechender Vereinbarung für das zu übereignende Grundstück / den Bestand ggf. nach Kaufrecht richtet und er für Mängel nach Bauvertragsrecht haftet.

Möchten Sie mehr über uns und unsere Leistungen im Bauträgerrecht erfahren? Dann nehmen Sie daher zu einem unserer Standorte in Frankfurt, München und Stuttgart Kontakt auf, gleichgültig, ob es um das Bauträgerrecht geht oder Sie einen Anwalt für Baurecht suchen.

Expertise im Bauträgerrecht und individuelle Beratung nutzen!

Leistungen

Unsere Leistungen im Bauträgerrecht:

  • Beratung aller Baubeteiligten auf allen Ebenen (Bauträger, Nachunternehmer, Architekt, Erwerber, Bank, Notar, Bauamt)

  • Grundstückskaufverträge; Maklerverträge; Verbraucherbauvertrag

  • Fertighausvertrag (in allen Formen)

  • Verhandlung, Gestaltung und Überprüfung von Bauträger- und Baubetreuungsverträgen

  • Verhandlung, Gestaltung und Überprüfung von Baubeschreibung und Prospekten

  • Gestaltung und Überprüfung von Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung

  • Neues Bauvertragsrecht

  • Strukturierung der Immobilienfinanzierung

  • Planungs-, vergabe- und baubegleitende Rechtsberatung; juristische Projektsteuerung

  • Fälligkeit von Raten

  • Bezugsfertigkeit und vollständige Fertigstellung

  • Sicherheit nach § 650m Abs. 2 (früher § 632a-Sicherheit)

  • Abnahme von Sonder- und Gemeinschaftseigentum

  • Durchsetzung 6. und 7. Rate

  • (Wohnungs-) Übergabe

  • Verzug, Vertragsstrafe, Haftungsbeschränkungsklauseln

  • Mängel am Sonder- und Gemeinschaftseigentum (einschließlich Spezialthemen wie Baulärm, Brandschutz, GaVO, Denkmalschutz usw.) und Zurückbehaltungsrechte

  • Freistellungserklärung

  • Vormerkung und Grundschuldlöschung

  • Eigentumsumschreibung

  • Stecken gebliebenes Bauvorhaben und Insolvenz des Bauträgers

  • Notarhaftung

  • Geschäftsführerhaftung

  • Haftung nach dem BauFordSiG

  • Beratung beim Verkauf der Immobilie

  • Sonderwünsche des Erwerbers

  • Prozessführung, Streitschlichtung und Konfliktmanagement

  • Muster, Dokumentations- und Arbeitshilfen

  • Schulungen und Seminare

Ihre Ansprechpartner

Dr. Maximilian R. Jahn

Standort Frankfurt a. M.

T +49 69 9897278-00
F +49 69 9897278-99
jahn@jahnhettler.de

Dr.-Ing. Steffen Hettler (M.Sc.)

Standort München

T +49 89 5880856-00
F +49 89 5880856-99
hettler@jahnhettler.de