Öffentliches Bau- und Planungsrecht
Wir beraten umfassend in allen Bereichen des Öffentlichen Rechts, die für Ihre Immobilie und für die Entwicklung Ihres Grundstücks von Bedeutung sind. Dazu zählt einerseits die Baurechtschaffung (Erstellung Bebauungspläne usw.) und die strategische aber auch taktische Beratung im Bauplanungs- und Bauordnungsrecht bei Genehmigungsverfahren und im Umgang mit den Baubehörden und Kommunen. Wir verhandeln insbesondere städtebauliche Verträge mit den Gemeinden oder Erschließungsverträge.
Zu unseren Mandanten zählen Architekten, Bauherren, Projektentwickler und Bauträger bei der Ansiedlung von gewerblichen und Wohnbauvorhaben, aber auch Nachbarn, wenn es darum geht, unzulässige Bauvorhaben zu verhindern.
Unsere Mandanten profitieren im öffentlichen Baurecht von unserer Expertise im privaten Bau- und Architektenrecht. So werden wir oft auch in die Prüfung der erforderlichen Fachplanung (z. B. Schallschutz, Brandschutz, Bauphysik usw.) eingebunden, um kostenträchtige Zuviel- und Fehlplanungen auf das gesetzlich erforderliche Maß zurückzuführen und zugleich Verzugsansprüche gegen Planer zu sichern.
Wir verfügen über langjährige Erfahrung im Bauplanungs- und Bauordnungsrecht, Planfeststellungsrecht, Umweltrecht und Bodenschutzrecht, insbesondere mit Blick auf die Durchsetzung und Umsetzung von Großbauprojekten. Wir decken auch das Gewerberecht (die MaBV), das Gaststättenrecht, das Immissionsschutzrecht und das Denkmalschutzrecht ab.
Leistungen
Ihre Ansprechpartner
Dr. Maximilian R. Jahn
Standort Frankfurt a. M.
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Dr.-Ing. Steffen Hettler (M.Sc.)
Standort München
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