BGH Urt. v. 20.04.2023 – I ZR 113/22: Reservierungsgebühren unter Anrechnung auf die Maklerprovision in AGB des Immobilienmaklers unwirksam!
Columbine Stuhlmann2023-05-24T16:57:38+02:00Es war naheliegend – nun hat der BGH es entschieden: Die Vereinbarung einer nicht rückerstattungsfähigen Reservierungsgebühr ist zwischen Immobilienmakler und Kaufinteressent unwirksam. Im konkreten Fall sollte die an den Makler entrichtete Reservierungsgebühr bei einem Zustandekommen des Kaufvertrags auf die Maklerprovision angerechnet werden. Bei Nichtzustandekommen des Kaufvertrags soll die Rückzahlung der Reservierungsgebühr ausnahmslos ausgeschlossen sein.