Datum: 02.06.2026
Ort: Deutsche Gesellschaft für Baurecht e.V. – Online-Seminar
Referent: Dr. Maximilian R. Jahn

Maximilian R. Jahn
Jahn Hettler Rechtsanwälte PartG mbB

Standort Frankfurt a. M.
T +49 69 9897278-11
F +49 69 9897278-99
jahn@jahnhettler.de

Abnahme des Gemeinschaftseigentums:
In welchem Umfang haftet der Bauträger und wann ist „Schluss“?

Die Abnahme des Gemeinschaftseigentums hat im Bauträgervertrag u. a. mit Blick auf den Verjährungsbeginn enorme Bedeutung. Die Anzahl unwirksamer Abnahmeregelungen (durch den Sachverständigen, den Verwalter, den Verwaltungsbeirat, den Abnahmeausschuss usw.) ist Legion.

In der Folge werden Bauträger teils Jahrzehnte nach der Fertigstellung mit erheblichen Mängeln konfrontiert. Die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urt. v. 26.03.2026 – VII ZR 108/24; VII ZR 68/24) verdeutlicht dies nochmals: Fehlerhafte Abnahmestrukturen können zu Haftungszeiträumen von bis zu 30 Jahren führen. Zugleich zeigt sich, dass Fragen der Abnahmereife, Abnutzung sowie der maßgeblichen anerkannten Regeln der Technik einer differenzierten Betrachtung bedürfen.

Besondere praktische Relevanz kommt weiterhin den sog. Nachzüglern zu. Hier entscheidet die vertragliche Ausgestaltung darüber, ob und mit welchen Rechtsfolgen eine Abnahme (noch) zu erfolgen hat.

Das Seminar analysiert typische Fehlerquellen und zeigt rechtssichere Gestaltungs- und Handlungsoptionen auf.

Veranstalter:

Deutsche Gesellschaft für Baurecht e.V.
Abraham-Lincoln-Str. 30
65189 Wiesbaden

Telefon 0611 / 56 59 14 14
Fax 0611 / 71 63 92 65
Mail: mail@dg-baurecht.de

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