Datum: 15.05.2026
Ort:
IBR-Seminar Mannheim (Hybrid)
Referent:
Sebastian Eufinger, Dr. Maximilian R. Jahn

Referenten

Sebastian Eufinger, RA

ist bei Jahn Hettler Rechtsanwälte in Frankfurt a. M tätig. Die Kanzlei berät bundesweit mit 10 Berufsträgern an den Standorten Frankfurt a. M., München, Stuttgart und Freiburg (i. K.) in den Bereichen Projektentwicklung / Bauträgervorhaben, Infrastruktur und Prozessführung. Herr Eufinger berät Auftraggeber und Auftragnehmer und insbesondere Bauträger und Woh-nungseigentümergemeinschaften in allen Fragen des Bau- und Werkvertragsrechts und in allen rechtlichen Fragen des WEG und der MaBV. Dies umfasst auch die projekt- und baubegleitende Beratung im Team (Claim-, Anti-Claim- und Nachtragsmanagement) und die gerichtliche Vertre-tung, insbesondere im einstweiligem Verfügungsverfahren nach § 650d BGB. Herr Eufinger tritt regelmäßig durch Fortbildungsseminare und Veröffentlichungen in Erscheinung.

Dr. Maximilian R. Jahn, RA und FA für Bau- und Architektenrecht

ist als Partner der auf Bau- und Architektenrecht spezialisierten Kanzlei JAHN HETTLER mit Schwerpunkten in den Bereichen Infrastruktur, Bauträger/Projektentwicklung und Prozessführung tätig. Die Kanzlei hat aktuell 12 Berufsträger mit Standorten in Frankfurt a.M., München und Stuttgart. Herr Dr. Jahn berät Investoren, Auftraggeber und Auftragnehmer umfassend bei der Realisierung gewerblicher und öffentlicher Bau-, Immobilien-, Anlagenbau- und Infrastrukturvorhaben; dies umfasst die bau- und immobilienrechtliche Restrukturierung insolventer oder insolvenznaher (Bauträger-)Projekte. Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt liegt auf ESG-konformen und zertifizierten Bauvorhaben – von der Struktur und passendem Vertragsmodell (einschließlich forward financing, forward deal, forward lease) über die Vertragsgestaltung und Abwicklung aller Projektverträge bis zum grünen Mietvertrag oder Exit. Herr Dr. Jahn verfügt über langjährige Erfahrung in der Führung und Steuerung gerichtlicher (Groß-)Prozesse, auch im Kontext von Insolvenzen. Er tritt regelmäßig durch Fortbildungsseminare und Veröffentlichungen in Erscheinung und ist einer der Autoren des ibr-online-Kommentars zur VOB/B (§ 8 und § 9), ständiger Mitarbeiter der Zeitschrift „IBR Immobilien- & Baurecht“ sowie (Mit-)Autor vom “Handbuch ESG in der Baupraxis – Umsetzung von ESG-Kriterien – Vertragsmodelle – Musterklauseln“.


Teilnehmerkreis

Angesprochen sind Fach- und Führungskräfte aus der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, insbesondere aus den Bereichen Projektentwicklung, Verwaltung und Beratung, ebenso Unternehmensjuristen sowie externe Berater. Im Fokus stehen die praxisorientierte Analyse aktueller Fragestellungen zur Abnahme von Gemeinschaftseigentum sowie die Auswirkungen der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Der interdisziplinäre Austausch eröffnet einen ganzheitlichen Blick auf rechtliche, technische und organisatorische Herausforderungen in der Praxis.

Ziel des Seminars

Die Abnahme des Gemeinschaftseigentums bildet weiterhin die zentrale Schnittstelle für den Beginn der Verjährung im Bauträgervertrag. Die aktuellen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 26.03.2026 verdeutlichen erneut die erheblichen Risiken unwirksamer Abnahmen und deren langfristige Haftungsfolgen. Zugleich stellen die Urteile bisherige Argumentationslinien der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zur Abnutzung des Gebäudes sowie zum Zeitpunkt der Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik teilweise neu auf.
Offen bleibt: Was ist eigentlich bei wirksamen, aber nicht durchgeführten Abnahmen? Kann die Abnahme dem Erwerber schlicht „aufgedrängt“ werden? Und wie geht man rechtssicher mit dem weiterhin zentralen Risikofaktor der „Nachzügler“ um?
Das Seminar vermittelt aktuelle Entwicklungen in Rechtsprechung und Praxis und zeigt rechtssichere Lösungsansätze für die Gestaltung und Durchführung von Abnahmen des Gemeinschaftseigentums auf.

Themen

  • Wann ist Schluss? Analyse der BGH-Urteile vom 26.03.2026 (VII ZR 68/24 & VII ZR 108/24)
  • Anerkannte Regeln der Technik – Welcher Zeitpunkt ist maßgeblich?
  • Die „aufgedrängte“ Abnahme – Kann der Erwerber die Abnahme aufdrängen?
  • Der Nachzügler – Vertragliche Ausgestaltung
  • Das „Jahn’sche Abnahmemodell“

Nachweise/Zertifikate

Für Ihren Fortbildungsnachweis: Sie erhalten eine Teilnahmebestätigung über 2 Zeitstunden (2 Weiterbildungspunkte der verschiedenen Architekten- und Ingenieurkammern: Bitte bei Anmeldung die für Sie zuständige Kammer angeben).

Veranstalter:

IBR-Seminarzentrum
Heinrich-von-Stephan-Straße 3
68161 Mannheim
T +49 621 – 120 32-18
F +49 621 – 283 83
info@ibr-seminare.de
www.ibr-seminare.de

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