Datum: 28.11.2023, 14:00 – 16:00 Uhr
Veranstaltungsort: virtuell
Referent: Dr. Maximilian Jahn 

Dr. Maximilian R. Jahn
Jahn Hettler Rechtsanwälte PartG mbB

Standort Frankfurt a. M.
T +49 69 9897278-11
F +49 69 9897278-99
jahn@jahnhettler.de

Ziel des Seminars:

Rechtzeitig vor dem Jahreswechsel – einem bei Verjährungsfragen wichtigen Datum – wollen wir Ihnen einen Überblick über verschiedene Fragen der Verjährung bieten.

Denn die Erhebung der Einrede der Verjährung ist eine denkbar „einfache“ Möglichkeit sich gegen Forderungen zu verteidigen. Das Spiegelbild der erfolgreichen Verteidigung ist jedoch der Anspruchsverlust auf der anderen Seite. Die Einrede der Verjährung ist deshalb Risiko und Chance des Bauträgers zugleich. Wenn Ansprüche des Bauträgers – seien es Gewährleistungsansprüche oder Kaufpreisansprüche – unerkannt verjähren und schlichtweg nicht mehr erfolgreich geltend gemacht werden können, kann dies die Wirtschaftlichkeit eines ganzen Projekts gefährden. Dies gilt es zu verhindern.

Das Problem ist, dass die eigenen Ansprüche des Bauträgers ebenso vielfältig sind, wie die gegen ihn gerichteten Forderungen. All diese unterschiedlichen Fristen im Auge zu behalten, fällt oftmals nicht leicht. Hierzu müssen nicht nur sämtliche Ereignisse im Bauablauf und der Vertragsabwicklung genauestens nachgehalten werden, sondern auch die Grundlagen im Umgang und der Berechnung von Verjährungsfristen beherrscht werden.

Gerade die aktuelle Rechtsprechung des BGH, wonach das selbstständige Beweisverfahren die Verjährung der Mängelansprüche einheitlich bis zum Abschluss des gesamten Verfahrens hemmt (Vergleich BGH, 22.6.2023 – VII ZR 881/21). Müssen Ansprüche aus einzelnen – im selbstständigen Beweisverfahren abschließend begutachteten – Mängeln einzeln geltend gemacht werden, obwohl sich andere Mängel noch in der Begutachtungsphase befinden? Wann kann sich der Bauträger auf die Einrede der Verjährung berufen und wann verjährt der Kaufpreisanspruch des Bauträgers? Wie wirken sich unwirksame Abnahmeklauseln auf die Verjährung aus?

Mit dem angebotenen Seminar verschaffen wir Ihnen das Handwerkszeug, um diese und viele weitere Fragen richtig zu beantworten.

Schwerpunkte des Seminars sind:

– die wichtigsten Verjährungsfristen im Überblick
– Beginn – Dauer – und Ende der Verjährung
– Hemmung und Neubeginn der Verjährung (mit Blick auf die Hemmungswirkung des selbstständigen Beweisverfahrens)
– Verjährung und unwirksame Abnahmeklauseln
– vertragliche Vereinbarungen zur Verjährungsfrist, insbesondere Verjährungsverzicht und Verjährungshemmungsvereinbarung
– Praxistipps

Veranstalter:

BFW – Landesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen Baden-Württemberg e. V.

Hospitalstr. 35
70174 Stuttgart

T +49 711 870380-0
F +49 711 870380-29

info@bfw-bw.de
www.bfw-bw.de

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