Datum: 29.06.2023
Uhrzeit: 09:30 – 17:00 Uhr
Veranstaltungsort: Sofitel Frankfurt Opera, Frankfurt a. M.
Referenten: Dr. Maximilian R. Jahn, Dr.-Ing. Steffen Hettler

Dr. Maximilian R. Jahn
Jahn Hettler Rechtsanwälte PartG mbB

Standort Frankfurt a. M.
T +49 69 9897278-11
F +49 69 9897278-99
jahn@jahnhettler.de

Dr.-Ing. Steffen Hettler
Jahn Hettler Rechtsanwälte PartG mbB

Standort München
T +49 89 5880856-11
F +49 89 5880856-99
jahn@jahnhettler.de

Ziel des Seminars:

Beim Mieterausbau steht der Projektentwickler / Vermieter in der Regel zwischen den Stühlen. „Nach oben“ muss er die Baubeschreibung, Termine und das Budget einhalten. „Nach unten“ muss er Kosten, Qualitäten und Termine gegen den mit dem Mieterausbau beauftragten Generalunternehmer oder die Gewerke durchsetzen. Die Vertragsgestaltung hat wesentliche Bedeutung für die Frage, ob der Projektentwickler / Vermieter seinerseits vom Mieter in Anspruch genommen wird, auf Nachträgen sitzen bleibt und/oder sich für Mängel und Verzug gegenüber dem Mieter verantworten muss. In dieser „Zwitterstellung“ ist die Kenntnis der vertraglichen Stellschrauben und dem Umgang mit Konfliktthemen insbesondere für ein effektives Nachtrags-, Abnahme- und Mängelmanagement „in beide Richtungen“ zwingend erforderlich. Das Seminar zielt darauf ab, den Teilnehmern das „Handwerkszeug“ für einen rechtssicheren Umgang mit Mieterausbauverträgen auf der Basis eines ganzheitlichen Projekt- und Rollenverständnisses zu vermitteln.

Themen:

1. Rechtliche Grundlagen

  • Vertragsverhältnis Vermieter – Mieter
    • Typische Regelungen
    • Baubeschreibung
    • Vorgaben für den Ausbau
    • Vergütung („Budget“)
  • Vertragsverhältnis zum Bauunternehmer
    • Vertragstypen
    • Generalunternehmer
    • Planung, Bauleistung und Schnittstellen
    • (Teil-)Funktionale Leistungsbeschreibung und Komplettheitsklauseln
    • „Pauschalierung“ und Mengenermittlungsrisiko

2. Der Mieterausbauvertrag (unter Berücksichtigung des Mietvertrags)

  • Gestaltungsmöglichkeiten (Bedingungen, VOB/B, Formulare)
  • Typische Vertragsbestandteile und Rangfolge
  • Leistungspflichten und Leistungsumfang
  • Einheitspreis oder Pauschale
  • Abrechnung – Baufortschritt oder Zahlungsplan
  • Kooperation, Vollmacht Bedenken
  • Anordnungsrecht und Nachträge
    • Planungsfehler
    • Divergierende Leistungsbeschreibungen
    • „Sonderwünsche“ und Nachträge zum Mietvertrag
  • Vertragsfristen und Terminpläne
  • Vertragsstrafe
  • Abnahme / „Übergabe“
  • Mängel und Verjährungsfristen
  • Gefahrtragung und Versicherung
  • Sicherheiten
  • $ 650f und § 650e
  • Kündigung

3. Probleme bei der Abwicklung im Verhältnis zum Mieter und Bauunternehmer

  • Geschuldete Leistung – was ist vom Pauschalpreis umfasst?
  • Kriterien zur Ermittlung des „Bausolls“ (Bauinhalt, Bauumstände, Bauzeit) nach „oben“ und nach „unten“
  • Auslegungsgrundsätze
  • Umgang mit Widersprüchen und Unklarheiten
  • Behinderungen / Bedenken
  • Vorgehen bei Leistungseinstellung und Leistungsverweigerungsrechten des Auftragnehmers
  • Anforderungen an die Geltendmachung von Verzugsschäden

Veranstalter:

Veranstalter

SUGEMA Seminare & Beratung GmbH
Heinrich-von-Stephan-Str. 3
68161 Mannheim

Ansprechpartnerin: Ute Goldschmidt
Telefon: +49 (0)621 / 120 32-40
Telefax: +49 (0)621 / 2 83 83
E-Mail: ute.goldschmidt@sugema.de

 

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