Besondere Bauvertragsarten
Abhängig vom Stand der Planung und der gewünschten Risikoverteilung, sind verschiedene Bauvertragsarten möglich.
Mit den jeweiligen Bauvertragsarten, z. B. einen Generalunternehmervertrag (GU-Vertrag), einen Garantierter-Maximal-Preis-Vertrag (GMP-Vertrag) werden grundlegende Weichenstellungen für das Projekt getroffen. Für Bauunternehmen ist auch wichtig, die Zusammenarbeit in einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) zur Erfüllung eines gemeinsam abzuwickelnden Bauvertrags zu regeln (ARGE-Vertrag). Wir erklären Ihnen, was es mit den unterschiedlichen Bauvertragsarten auf sich hat.
Erfahren Sie alles Wissenswerte zu folgenden Bauvertragsarten und dem ARGE-Vertrag:
- GU-Vertrag
- GMP-Vertrag
- ARGE-Vertrag
Sie interessieren sich für Bauvertragsarten, die auf dieser Seite nicht näher betrachtet werden wie den Schlüsselfertigvertrag oder den Nachunternehmervertrag? Auch für diese Bauvertragsarten sind wir als Anwalt für Bau- und Werkvertragsrecht der geeignete Ansprechpartner. Für eine bedarfsgerechte Beratung nehmen Sie hier direkt mit uns Kontakt auf.
Leistungen
Unsere Anwälte unterstützen Sie in folgenden Bereichen:
Ihre Ansprechpartner
Dr. Maximilian R. Jahn
Standort Frankfurt a. M.
T +49 69 9897278-00
F +49 69 9897278-99
jahn@jahnhettler.de
Dr.-Ing. Steffen Hettler (M.Sc.)
Standort München
T +49 89 5880856-00
F +49 89 5880856-99
hettler@jahnhettler.de