Baulärm und Schallschutz
Lärm auf Baustellen ist nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm (AVV-Baulärm) privilegiert. Der zunehmende Bedarf an Wohnraum und gewerblichen Immobilien führt vermehrt zu innerstädtischen Baumaßnahmen. Selbst die letzten Baulücken werden geschlossen und Bestandsbauten werden entsprechend dem Willen der Politik modernisiert oder abgerissen und durch Neubauten ersetzt. All dies führt zunehmend zu Beschwerden der Nachbarn wegen Baulärm.
Nach den rechtlichen Vorgaben, gerade auch nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm (AVV Baulärm), muss Bauen jedoch weiterhin möglich sein. Lärm auf Baustellen ist daher unter anderem wegen seines zeitlich eher begrenzten Aufkommens privilegiert. Oft werden jedoch die Regelungen der AVV Baulärm falsch angewendet oder falsch verstanden.
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