20.03.2023 – BGH sorgt für Klarheit: Rechte und Pflichten des Bauunternehmers bei Verbraucherverträgen
Der BGH sorgt für Klarheit: Der Bauunternehmer kann eine Bauhandwerkersicherheit auch von Verbrauchern fordern, wenn nicht „der Bau eines neuen Gebäudes“ Vertragsinhalt ist.
Ein Verbraucherbauvertrag (nach § 650i Abs. 1 Fall 1 BGB) liegt nicht vor, wenn der Bauunternehmer gewerkeweise Bauleistungen übernimmt (BGH, VII ZR 94/22 - Urteil vom 16.03.2023).